Drohnenabwehr: Gesetzesnovelle sieht Amtshilfe der Bundeswehr vor

19. November 2025
1 min Lesezeit

Drohnenabwehr: Gesetzesnovelle sieht Amtshilfe der Bundeswehr vor

Vermischtes - Was ist passiert – was dahinter steckt

Sicherheitspolitik in Deutschland: Drohnenabwehrmaßnahmen

() – Die Bundeswehr soll der Polizei zukünftig Amtshilfe leisten können, wenn militärische Drohnen am Himmel zur Gefahr werden. Das geht aus dem Entwurf des Bundesinnenministeriums von Alexander Dobrindt (CSU) für eine Novelle des Luftsicherheitsgesetzes hervor, über den am Mittwoch das Bundeskabinett beraten will und über den die „Welt“ (Mittwochausgabe) berichtet.

Kern des Gesetzes ist der neue Paragraf 15a zur „Gefahrenabwehr gegen unbemannte Luftfahrzeuge“. Gibt es bei einer Sichtung Hinweise auf den militärischen Charakter der Drohnen und droht schwerer Schaden, soll die Polizei die Bundeswehr demnach um Unterstützung bitten können. Die Streitkräfte könnten im absoluten Ausnahmefall dann auch „unmittelbare Waffengewalt“ anwenden. Für diesen Einsatz der Bundeswehr braucht es laut Einschätzung der Juristen des Bundesinnenministeriums keine Grundgesetzänderung.

Die operative Koordinierung im Ernstfall dürfte entscheidend sein. Dabei soll das für Mitte Dezember geplante Drohnenabwehrzentrum eine zentrale Rolle spielen. Ähnlich wie beim Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum sollen hier bei einer Gefahrenlage alle Informationen zusammenlaufen – und schnelle Entscheidungen fallen. Über die Details wollen Bundesinnenminister Dobrindt und seine Länderkollegen auf der Innenminister-Konferenz Anfang Dezember in beraten.

Um Objekte in „Baumwipfel-Höhe“ soll sich weiterhin die Polizei kümmern. Anfang Dezember soll die neue Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei mit rund 130 zusätzlichen Polizeikräften in ihren Dienst starten. Diese Spezialeinheit soll besonders an zentralen Flughäfen und anderen sicherheitsrelevanten Orte zum Einsatz kommen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundeswehr-Soldat (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Die Bundeswehr soll der Polizei bei drohenden Gefahren durch militärische Drohnen Unterstützung leisten können.
  • Ein neuer Paragraf im Luftsicherheitsgesetz erlaubt der Polizei, die Bundeswehr um Hilfe zu bitten, wenn schwerer Schaden droht.
  • Im Dezember startet eine neue Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei mit 130 zusätzlichen Kräften.

Warum ist das wichtig?

  • Ermöglichung der Unterstützung der Polizei durch die Bundeswehr bei Drohnenbedrohungen
  • Schnellere Entscheidungsfindung und Koordination im Ernstfall durch ein zentrales Drohnenabwehrzentrum
  • Erhöhung der Sicherheit an Flughäfen und anderen riskanten Orten durch neue Polizeieinheit

Wer ist betroffen?

  • Polizei
  • Bundeswehr
  • Zivilbevölkerung

Zahlen/Fakten?

  • Bundeswehr kann Polizei bei Drohnengefahr unterstützen.
  • Neue Gesetzesnovelle betrifft Paragraf 15a zur Gefahrenabwehr.
  • Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei mit ca. 130 Kräften startet Anfang Dezember.

Wie geht’s weiter?

  • Diskussion über Gesetzesentwurf im Bundeskabinett
  • Beratung auf der Innenminister-Konferenz Anfang Dezember
  • Start der neuen Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei mit 130 Polizeikräften
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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