Bundesverwaltungsgericht bestätigt Verbot der "Artgemeinschaft"

29. April 2026
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Bundesverwaltungsgericht bestätigt Verbot der "Artgemeinschaft"

Vermischtes - Was ist passiert – was dahinter steckt

Rechtsextremismus in Deutschland: Urteil in Leipzig

() – Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Verbot der rechtsextremen Vereinigung „Die Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V.“ bestätigt.

Das teilte das Gericht am Mittwoch mit. Die Entscheidung fiel im Rahmen einer Klage der Vereinigung, die sich gegen das Verbot durch das Bundesinnenministerium (BMI) vom 4. August 2023 richtete. Das Gericht stellte fest, dass die Vereinigung gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung verstoße.

Die Klägerin, die sich als älteste germanisch-heidnische Glaubensgemeinschaft sieht, vertritt laut Begründung des Gerichts eine Ideologie, die sich an der nationalsozialistischen Rassenlehre orientiert. Ihre Mitglieder dürften nur Menschen bestimmter „Rassen“ sein, und sie propagiere eine „Volksgemeinschaft“ auf biologischer Basis. Diese Haltung widerspreche den Grundwerten des Grundgesetzes, insbesondere der Menschenwürde, die unabhängig von Herkunft oder „Rasse“ gelte.

Das Gericht betonte, dass auch Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften den allgemeinen Gesetzen unterlägen. Die „Artgemeinschaft“ habe zentrale Elemente der nationalsozialistischen Ideologie übernommen und verbreite diese durch ihre Publikationen und Veranstaltungen. Die enge Verbindung zu rechtsextremen Kreisen und die Verwendung nationalsozialistischer Symbolik untermauerten das Verbot.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundesverwaltungsgericht (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Bundesverwaltungsgericht bestätigt Verbot der rechtsextremen Vereinigung "Die Artgemeinschaft".
  • Klage der Vereinigung gegen Verbot durch Bundesinnenministerium abgewiesen.
  • Gericht stellt Verstöße gegen verfassungsmäßige Ordnung und Menschenwürde fest.

Warum ist das wichtig?

  • Bestätigung des Verbots schützt die verfassungsmäßige Ordnung.
  • Verhinderung der Verbreitung rechtsextremer Ideologien.
  • Wahrung der Menschenwürde und Gleichheit aller Personen.

Wer ist betroffen?

  • Mitglieder der rechtsextremen Vereinigung "Die Artgemeinschaft"
  • Allgemeine Öffentlichkeit, die von der Ideologie betroffen ist
  • Bundesinnenministerium (BMI)

Zahlen/Fakten?

  • Verbot der Vereinigung "Die Artgemeinschaft" durch das Bundesinnenministerium am 4. August 2023
  • Gericht bestätigt, dass die Vereinigung gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstößt
  • Ideologie orientiert sich an nationalsozialistischer Rassenlehre und propagiert eine "Volksgemeinschaft" auf biologischer Basis

Wie geht’s weiter?

  • Mögliche Einsprüche oder Anfechtungen gegen das Urteil der Bundesverwaltungsgerichts.
  • Weitere rechtliche Schritte der Vereinigung in Bezug auf ihre Existenz und Aktivitäten.
  • Überwachung der Aktivitäten der ehemaligen Mitglieder und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft.
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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