Sachsen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesellschaftliche Auseinandersetzungen in Leipzig
Leipzig () – Das Verwaltungsgericht Leipzig hat eine Klage gegen eine polizeiliche Anordnung am Rande einer Filmvorführung im Richard-Wagner-Hain als unbegründet abgewiesen. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit.
Die Klägerin hatte die Feststellung begehrt, dass die Aufforderung „Das Trommeln ist sofort einzustellen“ rechtswidrig gewesen sei.
Anlass waren Vorfälle am Abend des 18. August 2022 während der Vorführung des Films „Ukraine on Fire“. Wegen Handgreiflichkeiten und Störungen waren Polizei und Ordnungsamt zum Veranstaltungsort gerufen worden.
Beim Eintreffen der Beamten gegen 21:25 Uhr befanden sich dort auch laut trommelnde Personen, denen die Polizei das Trommeln aufgrund von Polizeirecht untersagte. Die Klägerin, die anwesend war, zeigte rückwirkend eine Versammlung an.
Das Gericht kam nach drei Verhandlungstagen und der Vernehmung von zwölf Zeugen zu dem Schluss, dass zum Zeitpunkt der polizeilichen Anordnung keine Versammlung der Klägerin vorlag.
Daher sei die Maßnahme zu Recht auf das Polizeirecht gestützt worden. Das Trommelverbot sei wegen Lärmbelästigung und Störung der Filmveranstaltung zulässig gewesen.
Die Urteilsgründe liegen noch nicht schriftlich vor, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Justicia (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Verwaltungsgericht Leipzig weist Klage gegen polizeiliche Anordnung ab
- Anordnung betraf das Trommeln während einer Filmvorführung
- Polizei untersagte Trommeln aufgrund von Störungen und Lärmbelästigung
Warum ist das wichtig?
- Klärung der Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen bei Veranstaltungen
- Wichtig für den Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit
- Einfluss auf zukünftige Verfahren und Versammlungsrechte
Wer ist betroffen?
- Klägerin
- Anwesende Personen
- Polizei und Ordnungsamt
Zahlen/Fakten?
- Klage gegen polizeiliche Anordnung abgewiesen
- Vorfall am 18. August 2022 während der Filmvorführung
- Polizei kam um 21:25 Uhr wegen Handgreiflichkeiten und Störungen
Wie geht’s weiter?
- Urteilsgründe werden schriftlich verfasst
- Mögliche Berufung gegen das Urteil
- Weiterverfolgung der Thematik der Versammlungsfreiheit
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