Justizministerin legt Vorschlag zur Mietrechtsreform vor

8. Februar 2026
1 min Lesezeit

Justizministerin legt Vorschlag zur Mietrechtsreform vor

Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt

Politik: Mietenschutzmaßnahmen in Berlin vorgeschlagen

() – Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) legt einen Vorschlag vor, wie Mieter besser vor teuren möblierten Wohnungsangeboten und Kurzzeitmietverträgen geschützt werden könnten. Am Sonntag soll ein erster Entwurf für eine entsprechende Gesetzesänderung an die Verbände geschickt werden, damit diese Stellung nehmen können.

Demnach sollen Vermieter in angespannten Wohnungsmärkten ausweisen müssen, wie viel sie wegen einer Möblierung auf die Miete aufschlagen wollen, zitiert das „ARD-Hauptstadtstudio“ aus dem Text. Die Angabe soll unaufgefordert und bevor ein Mieter signalisiert, dass er die Wohnung gerne haben möchte, gemacht werden. Vermeiden Vermieter diese Angabe, sollen Mieter nur so viel zahlen müssen, wie ohne die Möblierung verlangt werden dürfte.

Der Zuschlag muss nach dem Entwurf „angemessen“ sein. Dafür soll er sich am Anschaffungswert der Einrichtung orientieren und daran, wie abgenutzt diese bereits ist.

Für eine vollständig möblierte Wohnung schlägt das Justizministerium eine Pauschale von fünf Prozent der Nettokaltmiete vor. Des Weiteren sollen vorübergehende Mietverträge künftig nur noch dann von der Mietpreisbremse ausgenommen werden, wenn sie für maximal sechs Monate abgeschlossen werden. Außerdem braucht es für die Befristung einen besonderen Grund auf Seiten des Mieters – etwa berufliche Gründe.

Bei einem weiteren Vorschlag geht es um sogenannte Indexmieten, die sich an der Inflationsrate orientieren. Künftig soll die Miete in Fällen starker Preissteigerungen um maximal 3,5 Prozent erhöht werden dürfen.

Außerdem soll künftig im Falle eines Zahlungsverzugs auch eine ordentliche Kündigung einmalig abgewendet werden können, sofern die ausstehende Miete gezahlt wird. Die jetzt vorgelegten Vorschläge entsprechen den Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag. Bereits umgesetzt wurde die Verlängerung der Mietpreisebremse um vier Jahre.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Fassadenbeschriftung gegen Mieterhöhungen (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Bundesjustizministerin Stefanie Hubig legt Gesetzesvorschlag zum Schutz von Mietern vor.
  • Vermieter müssen Zuschläge für Möblierung unaufgefordert angeben; Zuschlag soll "angemessen" sein.
  • Maximale Mieterhöhung bei Indexmieten soll auf 3,5 Prozent begrenzt werden.

Warum ist das wichtig?

  • Schutz der Mieter vor überteuerten möblierten Wohnungen und Kurzzeitmieten
  • Transparente Mietpreise durch Offenlegung der Zuschläge für Möblierung
  • Begrenzung von Mietsteigerungen in Zeiten starker Inflation

Wer ist betroffen?

  • Mieter
  • Vermieter
  • Bundesregierung

Zahlen/Fakten?

  • Pauschale von 5% der Nettokaltmiete für vollständig möblierte Wohnungen
  • Mietverträge für maximal 6 Monate von der Mietpreisbremse ausgenommen
  • Mieterhöhung bei starken Preissteigerungen maximal 3,5% erlaubt

Wie geht’s weiter?

  • Entwurf für Gesetzesänderung an Verbände schicken
  • Vermieter müssen Zuschlag für Möblierung ausweisen
  • Mietverträge nur noch bis maximal sechs Monate ohne besonderen Grund ausgenommen
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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