Kurzzeitmieten und Möblierungen: Hubig will Regeln verschärfen

24. Januar 2026
1 min Lesezeit

Kurzzeitmieten und Möblierungen: Hubig will Regeln verschärfen

Wirtschaft - Was ist passiert – was dahinter steckt

Mietrechtliche Reformen in Berlin

() – Mit einer Gesetzesänderung will Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) für mehr Fairness und Transparenz auf dem Mietmarkt sorgen und die Regeln für Kurzzeitmietverträge und möblierte Wohnungen verschärfen.

„Bezahlbares Wohnen ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass das Leben insgesamt bezahlbar bleibt“, sagte Hubig den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Noch nie in den letzten Jahrzehnten war es so schwer, in Ballungszentren eine bezahlbare Wohnung zu finden. Immer mehr Wohnungen werden nur noch befristet oder möbliert vermietet. Bislang fehlen dafür faire und transparente Vorgaben.“

Konkret plant das Bundesjustizministerium, dass Vermieter den Zuschlag für Möbel in einem Mietverhältnis „gesondert ausweisen“ müssen. Der Zuschlag muss sich demnach „am Zeitwert der Möbel orientieren und angemessen sein“, heißt es aus dem Ministerium. Für voll möblierte Wohnungen soll eine Pauschale von fünf Prozent der Nettokaltmiete angesetzt werden können.

Für Kurzzeitmietverträge will das Ministerium im Gesetz zudem eine Höchstgrenze von einmalig maximal sechs Monaten festlegen. Der Abschluss eines Kurzzeitmietvertrags soll zudem nur möglich sein, wenn „ein besonderer Anlass für die Kurzzeitvermietung beim Mieter vorliegt“. Das kann etwa ein befristeter Arbeitsauftrag in einer anderen Stadt sein, oder ein Praktikum, etwa im Rahmen eines Studiums oder einer Arbeitsstelle.

„Mein Ziel – und zugleich unsere Verabredung im Koalitionsvertrag – ist, den Schutz der Mieterinnen und Mieter zu verbessern“, hob Hubig hervor. Noch in diesem Jahr sollen die Gesetzesänderungen nach Wunsch der SPD-Politikerin in Kraft treten.

Der Deutsche Mieterbund e.V. berichtet gegenüber den Funke-Zeitungen, dass „immer häufiger“ Kurzzeitmietverträge unrechtmäßig abgeschlossen oder möblierte Wohnungen „überteuert“ angeboten würden. „Bei Kurzzeitmieten gilt weder Mietpreisbremse noch Kündigungsschutz noch Regeln für die Erhöhung der Miete. Bei diesem Modell sind die Mieter mehr oder weniger vogelfrei“, sagte Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund. Am Ende aber brauche es eine Mieten- und Wohnungsbaupolitik, „die endlich entschiedene Entspannung am Mietmarkt möglich macht“, hob Hartmann hervor. „Sonst bleibt die totale Marktmacht beim Vermieter.“

Der Mietwohnungsmarkt in ist vor allem in den Metropolen und Ballungszentren noch immer sehr angespannt. Laut einer Analyse des Instituts für Weltwirtschaft (IfW) stiegen die Angebotsmieten im vierten Quartal 2025 um 4,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Rechtsunsicherheiten bei der Kurzzeitvermietung und bei der Vermietung von möbliertem Wohnraum würden dazu beitragen, dass die Mietpreisbremse umgangen werden könne, wie das Justizministerium festhält.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Graffiti mit Schriftzug „Mieten runter“ (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will mit Gesetzesänderung Mietmarkt fairer und transparenter gestalten.
  • Vermieter müssen Zuschlag für Möbel gesondert ausweisen; Höchstgrenze für Kurzzeitmietverträge soll auf sechs Monate festgelegt werden.
  • Ziel ist Verbesserung des Mieterschutzes; Gesetzesänderungen sollen noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Warum ist das wichtig?

  • Förderung der Fairness und Transparenz auf dem Mietmarkt
  • Schutz der Mieterinnen und Mieter soll verbessert werden
  • Bekämpfung von überteuerten und unrechtmäßigen Mietverträgen

Wer ist betroffen?

  • Mieterinnen und Mieter
  • Vermieter
  • Menschen in Ballungszentren

Zahlen/Fakten?

  • Gesetzesänderungen zur Verschärfung von Kurzzeitmietverträgen und möblierten Wohnungen angestrebt
  • Pauschale von fünf Prozent der Nettokaltmiete für voll möblierte Wohnungen möglich
  • Höchstgrenze für Kurzzeitmietverträge: maximal sechs Monate

Wie geht’s weiter?

  • Gesetzesänderungen sollen noch in diesem Jahr in Kraft treten.
  • Vermieter müssen Möbelzuschläge gesondert ausweisen.
  • Höchstgrenze für Kurzzeitmietverträge auf sechs Monate festlegen.
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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