Arbeitsmarktpolitik in Nürnberg
Nürnberg () – Der Chef des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), Bernd Fitzenberger, warnt vor der Abschaffung von Minijobs. Er sei für eine Eingrenzung, aber nicht Abschaffung von Minijobs für die meisten Personengruppen, sagte Fitzenberger der „Rheinischen Post“ (Donnerstagsausgabe).
Konkret schlug er eine Bagatellgrenze von 250 Euro pro Monat vor. Minijobs unter 250 Euro sollten sozialversicherungsrechtlich so wie bisher weiter bestehen können. Er fürchtet, dass ansonsten die Schwarzarbeit zunimmt: „Ein Grund für meinen Vorschlag ist auch die Sorge um einen Anstieg der Schwarzarbeit bei einer völligen Abschaffung.“
Die Rentenkommission schlägt vor, den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus bei Minijobs abzuschaffen (außer bei Schülern). Die Bundesregierung will die Empfehlungen umsetzen.
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| Bildhinweis: | Bundesagentur für Arbeit am 11.07.2026 |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt
Was ist passiert?
- Bernd Fitzenberger (IAB) warnt vor einer Abschaffung von Minijobs und plädiert statt dessen für eine Bagatellgrenze von 250 Euro pro Monat
- Minijobs unter 250 Euro sollen sozialversicherungsrechtlich wie bisher bestehen, um einen Anstieg von Schwarzarbeit zu vermeiden
- Die Rentenkommission empfiehlt die Abschaffung des Sonderstatus bei Minijobs (außer bei Schülern) und die Bundesregierung will das umsetzen
Warum ist das wichtig?
- Vermeidung eines Anstiegs der Schwarzarbeit durch Beibehaltung von Minijobs bis zu einer Bagatellgrenze von 250 Euro
- Sozialversicherungsrechtliche Klarheit und Übergangslösung statt vollständiger Abschaffung für die meisten Personengruppen
- Schutz der Sicherungssysteme und Beitragseinordnung durch begrenzte Reform des Sonderstatus
Wer ist betroffen?
- Bernd Fitzenberger (Chef des IAB)
- Personengruppen, für die Minijobs nicht abgeschafft werden sollen
- Schüler (ausgenommen von der möglichen Abschaffung des Sonderstatus bei Minijobs)
Zahlen/Fakten?
- 250 Euro pro Monat als Bagatellgrenze für Minijobs
- Minijobs unter 250 Euro sollen sozialversicherungsrechtlich wie bisher weiter bestehen können
Wie geht’s weiter?
- Eine Bagatellgrenze von 250 Euro pro Monat soll festgelegt werden, darunter sollen Minijobs wie bisher sozialversicherungsrechtlich möglich bleiben
- Eine vollständige Abschaffung wird abgelehnt, da sonst ein Anstieg der Schwarzarbeit befürchtet wird
- Geplant ist die Umsetzung der Empfehlung, den Sonderstatus von Minijobs steuer- und sozialversicherungsrechtlich weitgehend abzuschaffen (außer für Schüler)
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