Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt
Politik: Heizungsgesetz und Klimaschutz in Berlin
Berlin () – Die CDU-nahe „Klimaunion“ hält das neue Heizungsgesetz der Koalition für einen verfassungswidrigen Rückschritt.
Ein Gutachten im Auftrag des Vereins, über das die FAZ berichtet, soll das belegen. Darin heißt es, das Gesetz erlaube die unbegrenzte Nutzung fossiler Heizungen über das Jahr 2045 hinaus. Bis dahin will Deutschland die Klimaneutralität erreicht haben.
Auch die „Bio-Treppe“, die stufenweise Beimischung von klimafreundlichen Gasen wie Wasserstoff oder Biogas, ändere nichts an der unbegrenzten Nutzung fossiler Heizungen. Es fehle im Gesetz außerdem ein verpflichtender Pfad für die Quote der „grünen“ Gase. Damit verstoße das Gesetz gegen die Rechtsprechung im Klimaschutzurteil des Bundesverfassungsgerichts.
Das Gutachten empfiehlt, um das Gesetz doch noch verfassungsgemäß zu gestalten, ein gesetzlich festgesetztes Betriebsende für fossile Heizungen zum 31. Dezember 2044. Das Gesetz war in der vergangenen Woche von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) und Bauministerin Verena Hubertz (SPD) dem Kabinett vorgelegt und dort beschlossen worden.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Ausbau einer alten Gasheizung (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- CDU-nahe "Klimaunion" kritisiert neues Heizungsgesetz als verfassungswidrigen Rückschritt.
- Gutachten besagt, dass das Gesetz unbegrenzte Nutzung fossiler Heizungen bis 2045 erlaubt.
- Empfehlung für ein gesetzlich festgesetztes Betriebsende für fossile Heizungen zum 31. Dezember 2044.
Warum ist das wichtig?
- Verursacht potenzielle verfassungsrechtliche Probleme für die Klimapolitik Deutschlands
- Gefährdet den angestrebten Klimaneutralitätszeitraum bis 2045
- Fehlende Maßnahmen zur Reduzierung fossiler Heizungen gefährden die Umsetzung der Klimaziele
Wer ist betroffen?
- CDU-nahe "Klimaunion"
- Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU)
- Bauministerin Verena Hubertz (SPD)
Zahlen/Fakten?
- Gesetz erlaubt unbegrenzte Nutzung fossiler Heizungen bis 2045
- Fehlender verpflichtender Pfad für Quote "grüner" Gase
- Empfehlung für gesetzliches Betriebsende fossiler Heizungen zum 31. Dezember 2044
Wie geht’s weiter?
- Prüfung der Verfassungsgemäßheit des Heizungsgesetzes
- Empfehlung zur Festsetzung eines Betriebsendes für fossile Heizungen zum 31. Dezember 2044
- Mögliche Neufassung des Gesetzes basierend auf dem Gutachten der Klimaunion
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