Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt
Politik in Deutschland: Immunität syrischer Führer
Karlsruhe () – Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof lehnt Ermittlungen gegen den syrischen Übergangspräsidenten Ahmed al-Scharaa, der am Dienstag Deutschland besucht und sowohl Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier als auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) trifft, ab.
Das ergibt sich aus einem Schreiben des GBA an die Kurdische Gemeinde in Deutschland vom 5. Januar, über das die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ berichten.
Darin heißt es: „Von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens habe ich gemäß Paragraf 152 Absatz 2 Strafprozessordnung abgesehen. Der Aufnahme von Ermittlungen steht schon die uneingeschränkte persönliche Immunität des angezeigten Ahmed al-Scharaa als derzeit amtierender Staatspräsident der Arabischen Republik Syrien entgegen. Diese hat zur Folge, dass die von Ihnen angezeigte Person nach Paragraf 20 Absatz 2 Gerichtsverfassungsgesetz nicht der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegt. Unzulässig ist bereits jede polizeiliche oder staatsanwaltschaftliche Untersuchung. Dies gilt unabhängig davon, ob sich Ahmed al-Scharaa in der Bundesrepublik Deutschland aufhält oder nicht.“
Die Anzeige des stellvertretenden Bundesvorsitzenden der Kurdischen Gemeinde, Mehmet Tanriverdi, warf al-Scharaa Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Bildung, Führung oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vor. Der amtierende syrische Präsident war bis zum Sturz des damaligen syrischen Präsidenten Baschar al-Assad im Dezember 2024 Führer der Islamistenmiliz HTS und als solcher berüchtigt. Zuletzt gab es Angriffe von Regierungstruppen auf die Minderheiten der Alawiten, Drusen und Kurden.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Syrer in Deutschland feiern den Sturz von Assad in Syrien (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Generalbundesanwalt lehnt Ermittlungen gegen Ahmed al-Scharaa ab.
- Al-Scharaa ist derzeit amtierender Staatspräsident Syriens und hat persönliche Immunität.
- Anzeige bezieht sich auf Völkermord und andere Verbrechen, die ihm vorgeworfen werden.
Warum ist das wichtig?
- Klärung der rechtlichen Immunität von Staatsoberhäuptern bei Auslandsbesuchen
- Bedeutung für internationale Beziehungen und Rechtsstaatlichkeit
- Umgang mit schweren Menschenrechtsvorwürfen und deren juristischen Konsequenzen
Wer ist betroffen?
- Ahmed al-Scharaa
- Kurdische Gemeinde in Deutschland
- Minderheiten der Alawiten, Drusen und Kurden
Zahlen/Fakten?
- Generalbundesanwalt lehnt Ermittlungen gegen Ahmed al-Scharaa ab.
- Persönliche Immunität des syrischen Präsidenten verhindert Ermittlungen in Deutschland.
- Al-Scharaa war bis Dezember 2024 Führer der Islamistenmiliz HTS.
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