Panorama: Datenschutzkritik an Geheimdienstreform
Berlin () – Die geplante größte Reform der Geheimdienste seit vielen Jahren stößt auf heftige Kritik. Deutschlands oberste Datenschützerin Louisa Specht-Riemenschneider sieht im Gesetzentwurf der Bundesregierung massive Risiken für Bürgerrechte, wie sie der „Süddeutschen Zeitung“ (Dienstagausgabe) sagte.
Nachrichtendienste sollten „nicht handeln und eingreifen dürfen wie eine Polizei“, warnte die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). „Es spricht viel dafür, dass das Bundesverfassungsgericht feststellen wird: Das geht zu weit. Aus meiner Sicht gibt es inakzeptable Einschränkungen der Grundrechte.“
So sollen Verfassungsschutz und BND künftig auf öffentliche und private Videoüberwachungsanlagen im öffentlichen Raum zugreifen dürfen – auch auf Tonaufnahmen und Echtzeitbilder. Selbst wenn mit Kameras oder Drohnen Aufnahmen gemacht würden, die über das Zulässige hinaus gehen, sollten diese Daten laut Specht-Riemenschneider künftig verwendet werden dürfen.
„Der Staat duldet den Rechtsbruch“, warnt Deutschlands oberste Datenschützerin. Auch an den geplanten neuen Regeln zum Speichern von Daten übt sie scharfe Kritik. So soll der BND personenbezogene Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen künftig nicht mehr löschen müssen. „Ich halte diese unbefristete Speicherung für verfassungswidrig.“ Entscheidend sei aber, dass die Reaktion auf eine neue Sicherheitslage die Verhältnismäßigkeit und den Ausgleich zwischen Sicherheit und Freiheit wahre, sagt Specht-Riemenschneider. „Leider ist das nicht gelungen.“
Specht-Riemenschneider, die sich im September aus gesundheitlichen Gründen von ihrem Amt zurückziehen will, gehört zu den wichtigsten Kontrolleuren deutscher Geheimdienste. Ihre Behörde soll diese Rolle zum Jahresanfang verlieren. Die neue Beschwerde-Instanz, der Unabhängige Kontrollrat, werde aber erst ab Anfang 2029 die Aufgabe übernehmen. „Den Bürgern wird für zwei Jahre die Möglichkeit versperrt, sich mit einer Beschwerde zu wehren“, warnt die Beauftragte und fordert Änderungen: „Der Rechtsstaat darf sich keinen zweijährigen Urlaub nehmen.“
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Louisa Specht-Riemenschneider (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt
Was ist passiert?
- Die geplante größte Reform der deutschen Geheimdienste stößt laut Louisa Specht-Riemenschneider (BfDI) auf massive Kritik wegen Risiken für Bürgerrechte
- Verfassungsschutz und BND sollen künftig auf Videoüberwachung im öffentlichen Raum zugreifen dürfen, einschließlich Tonaufnahmen und Echtzeitbilder
- Die Speichervorgaben werden als verfassungswidrig kritisiert; zudem soll es zunächst keine Beschwerdemöglichkeit über den Unabhängigen Kontrollrat geben, der erst Anfang 2029 übernimmt
Warum ist das wichtig?
- Risiko massiver Einschränkungen von Grundrechten durch geplante Eingriffe von Verfassungsschutz und BND wie durch Polizei, einschließlich Zugriff auf Videoüberwachung mit Ton und Echtzeitbildern
- Unbefristete Speicherung personenbezogener Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen wird als verfassungswidrig kritisiert und gefährdet das Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Freiheit
- Verzögerte Beschwerdemöglichkeit für Bürger wegen späterem Start einer neuen Kontrollinstanz bis Anfang 2029 wird als problematisch bewertet
Wer ist betroffen?
- Louisa Specht-Riemenschneider (Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit)
- Bürgerinnen und Bürger, die sich in den nächsten zwei Jahren nicht mit einer Beschwerde wehren können
Zahlen/Fakten?
- Kein konkreter Zahlen-/Faktenhinweis außer „Anfang 2029“ und „zwei Jahre“
- Zugang von Verfassungsschutz und BND zu Videoüberwachungsanlagen im öffentlichen Raum, inklusive Tonaufnahmen und Echtzeitbilder
- Unbefristete Speicherung personenbezogener Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen soll für den BND gelten und wird als verfassungswidrig kritisiert
Wie geht’s weiter?
- Verfassungsgericht könnte den Gesetzentwurf als zu weitgehend einstufen und Grundrechte einschränkend bewerten
- Unabhängiger Kontrollrat übernimmt die neue Beschwerde-Instanz erst ab Anfang 2029, sodass Bürgern zwei Jahre lang keine Beschwerdemöglichkeit offensteht
- Datenschützerin fordert Änderungen, damit Verhältnismäßigkeit zwischen Sicherheit und Freiheit gewahrt bleibt
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