Rheinland-Pfalz - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesundheitspolitik in Thüringen und Rheinland-Pfalz
Erfurt () – Thüringen und Rheinland-Pfalz bringen morgen im Bundesrat einen Entschließungsantrag zur sachgerechten Nutzung des Pflegebudgets in Krankenhäusern ein. Das teilte das Thüringer Sozialministerium am Donnerstag mit.
Ziel sei es, Fehlanreize zu beseitigen, die dazu führen, dass hoch qualifizierte Pflegefachkräfte für Tätigkeiten wie Bettenaufbereitung oder Patiententransport eingesetzt werden.
Hintergrund ist eine seit 2025 geltende Regelung, die es Krankenhäusern untersagt, Personal ohne Berufsabschluss über das Pflegebudget zu refinanzieren. In der Praxis habe dies laut Ministerium dazu geführt, dass Servicepersonal abgebaut und stattdessen Pflegekräfte mit fachfremden Aufgaben betraut werden.
Die Thüringer Gesundheitsministerin Katharina Schenk erklärte, in Zeiten des Fachkräftemangels könne man es sich nicht leisten, Pflegefachkräfte für Tätigkeiten einzusetzen, die nicht ihrer Ausbildung entsprächen.
Mit dem Antrag fordern die beiden Länder die Bundesregierung auf, einen gesetzlichen Vorschlag vorzulegen, der den qualifikationsfremden Einsatz von über das Pflegebudget finanzierten Kräften ausschließt. Ein möglicher Lösungsansatz seien verbindliche Tätigkeitsprofile.
Das 2020 eingeführte Pflegebudget solle als ‚Schutzschirm‘ für Pflegekräfte dienen und sicherstellen, dass jede benötigte Stelle besetzt und gegenfinanziert wird, so Schenk.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Seniorin (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Thüringen und Rheinland-Pfalz bringen Entschließungsantrag im Bundesrat zur Nutzung des Pflegebudgets ein.
- Ziel ist die Bekämpfung von Fehlanreizen, die zu falschem Einsatz von Pflegekräften führen.
- Antrag fordert die Bundesregierung auf, gesetzlichen Vorschlag gegen qualifikationsfremden Einsatz von Kräften zu erstellen.
Warum ist das wichtig?
- Beseitigung von Fehlanreizen für den Einsatz von Pflegekräften
- Sicherstellung einer qualifizierten Pflege durch richtige Aufgabenzuweisung
- Schutzschirm für Pflegekräfte zur Sicherstellung des Personalbedarfs
Wer ist betroffen?
- Pflegefachkräfte
- Servicepersonal
- Bundesregierung
Zahlen/Fakten?
- 2025 geltende Regelung: Krankenhäuser dürfen kein Personal ohne Berufsabschluss über das Pflegebudget refinanzieren
- Pflegebudget wurde 2020 eingeführt
- Ziel: Sicherstellung der Besetzung und Finanzierung jeder benötigten Stelle
Wie geht’s weiter?
- Entschließungsantrag zur Nutzung des Pflegebudgets im Bundesrat einbringen
- Gesetzlichen Vorschlag zur Einschränkung qualifikationsfremden Einsatzes fordern
- Verbindliche Tätigkeitsprofile als Lösungsansatz diskutieren
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