Karlsruhe weist Klage gegen Verlängerung der Mietpreisbremse ab

17. Februar 2026
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Karlsruhe weist Klage gegen Verlängerung der Mietpreisbremse ab

Vermischtes - Was ist passiert – was dahinter steckt

Karlsruhe: Mietpreisbremse und Grundrechte

() – Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Verlängerung der Mietpreisbremse abgewiesen. Das teilten die Karlsruher Richter am Dienstag mit.

Die Beschwerdeführerin, eine Vermieterin einer Berliner Wohnung, hatte sich gegen die Regulierung der Miethöhe bei Mietbeginn und die Mietenbegrenzungsverordnung des Berliner Senats aus dem Jahr 2020 gewandt. Die Kammer des Ersten Senats entschied, dass weder die Regulierung noch die Verordnung die Grundrechte der Beschwerdeführerin verletzen.

Die Mietpreisbremse wurde 2015 in das Bürgerliche Gesetzbuch eingeführt und erlaubt es den Landesregierungen, Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten für maximal fünf Jahre zu bestimmen, in denen die Miete zu Beginn eines Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens zehn Prozent übersteigen darf. 2020 wurde diese Regelung verlängert, da die Ausgangslage unverändert blieb. Der Berliner Senat hatte das gesamte Stadtgebiet für fünf Jahre als angespannten Wohnungsmarkt ausgewiesen.

Das Gericht befand, dass die Regulierung der Miethöhe legitime Ziele verfolge und verhältnismäßig sei. Die Beschränkung der Miethöhe stelle keinen schwerwiegenden Eingriff in die Eigentumsfreiheit dar, da sie die Ausnutzung von Mangellagen verhindern solle. Die Interessen der Vermieter stünden den berechtigten Interessen der Wohnungssuchenden und wichtigen Gemeinwohlbelangen gegenüber. Die Verlängerung der Regelung sei verfassungsgemäß, da der Verordnungsgeber regelmäßig die Erforderlichkeit und Zumutbarkeit der Mietenbegrenzung prüfen müsse (Beschluss vom 8. Januar 2026 – 1 BvR 183/25).

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Wohnungen bei Anbruch der Dunkelheit (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Bundesverfassungsgericht weist Verfassungsbeschwerde gegen Mietpreisbremse ab.
  • Vermieterin aus Berlin klagt gegen Mietregulierung und Mietenbegrenzungsverordnung.
  • Gericht bewertet Regelung als verfassungsgemäß und verhältnismäßig.

Warum ist das wichtig?

  • Schutz der Mieter vor übermäßigen Mieterhöhungen in angespannten Wohnungsmärkten
  • Wahrung des Gemeinwohls durch Regulierung des Wohnungsmarktes
  • Verfassungsmäßigkeit der Mietpreisbremse stärkt rechtliche Rahmenbedingungen für Mietverhältnisse

Wer ist betroffen?

  • Beschwerdeführerin (Vermieterin einer Berliner Wohnung)
  • Wohnungssuchende
  • Landesregierungen (die Mietpreisbremse einführen und verlängern)

Zahlen/Fakten?

  • Mietpreisbremse 2015 eingeführt
  • Verlängerung 2020 für fünf Jahre
  • Regelung erlaubt Mieten max. 10% über ortsüblicher Vergleichsmiete

Wie geht’s weiter?

  • Überprüfung der Mietpreisbremse durch den Berliner Senat alle fünf Jahre
  • Mögliche neue Verfassungsbeschwerden von Vermietern
  • Fortdauernde Diskussion über Regulierung des Wohnungsmarktes
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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