Vermischtes - Was ist passiert – was dahinter steckt
Medienfreiheit und Rechtsprechung in Karlsruhe
Karlsruhe () – Das Bundesverfassungsgericht hat einer Verfassungsbeschwerde des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ im Zusammenhang mit Berichterstattung zum Wirecard-Skandal stattgegeben. Das teilten die Karlsruher Richter am Mittwoch mit.
Das Magazin war zuvor vom Oberlandesgericht München zur Unterlassung einer Wort- und Bildberichterstattung im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal verurteilt worden. Der Kläger des Ausgangsverfahrens war nach den fachgerichtlichen Feststellungen bis 2018 im Wirecard-Konzern tätig und später Geschäftsführer eines Start-ups, welches durch ein Unternehmen des Wirecard-Konzerns einen Kredit erhielt. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts verletzte nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts die Grundrechte auf Meinungs- und Pressefreiheit.
Im zugrunde liegenden Fall hatte das Oberlandesgericht die Meldungen des „Spiegel“ als unzulässige Verdachtsberichterstattung eingestuft, da es an einem hinreichenden Mindestbestand an Beweistatsachen fehle. Das Bundesverfassungsgericht kritisierte diese Einschätzung und hob hervor, dass die Pressefreiheit nicht davon abhängig gemacht werden dürfe, dass eine über den Anfangsverdacht hinausgehende Verurteilungswahrscheinlichkeit vorliege. Besonders bei komplexen Wirtschaftsstraftaten sei eine solche Berichterstattung von öffentlichem Interesse.
Darüber hinaus bemängelte das Bundesverfassungsgericht die Beurteilung der Bildberichterstattung durch das OLG. Es sei nicht ausreichend berücksichtigt worden, dass der Kläger zum Zeitpunkt der Berichterstattung eine herausgehobene berufliche Position innehatte, die ein besonderes öffentliches Informationsinteresse rechtfertige. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts wurde aufgehoben und zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen (Beschluss vom 3. November 2025 – 1 BvR 573/25).
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Spiegel-Redaktionsgebäude (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Bundesverfassungsgericht gibt Verfassungsbeschwerde des "Spiegel" im Wirecard-Skandal statt.
- Oberlandesgericht München hatte zuvor zur Unterlassung von Berichterstattung verurteilt.
- Entscheidung verletzt Grundrechte auf Meinungs- und Pressefreiheit.
Warum ist das wichtig?
- Schutz der Pressefreiheit als wichtiges Grundrecht
- Bedeutung von öffentlichem Interesse bei Berichterstattung über Wirtschaftsstraftaten
- Überprüfung von gerichtlichen Entscheidungen zum Schutz journalistischer Tätigkeiten
Wer ist betroffen?
- Nachrichtenmagazin "Der Spiegel"
- Kläger, ehemaliger Mitarbeiter des Wirecard-Konzerns
- Geschäftsführer eines Start-ups, das Kredit von Wirecard erhielt
Zahlen/Fakten?
- Bundesverfassungsgericht erlaubt Berichterstattung zum Wirecard-Skandal.
- Oberlandesgericht München hatte "Der Spiegel" zur Unterlassung verurteilt.
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Wie geht’s weiter?
- Neubewertung der Berichterstattung durch das Oberlandesgericht München
- Fortsetzung der Pressefreiheit-Diskussion im Kontext von Wirtschaftsstraftaten
- Eventuelle Anpassungen in der Bewertung von Verdachtsberichterstattung
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