Landtag beschließt Anerkennung von Rechenschwäche in Sachsen

4. Februar 2026
1 min Lesezeit

Landtag beschließt Anerkennung von Rechenschwäche in Sachsen

Sachsen - Was ist passiert – was dahinter steckt

Bildungspolitik in Sachsen: Neue Maßnahmen beschlossen

() – Der Sächsische Landtag hat mit dem heutigen Beschluss ein zentrales Anliegen der BSW-Fraktion verwirklicht: Besondere Schwierigkeiten beim Rechnen werden künftig als Teilleistungsschwäche anerkannt. Ein entsprechend geänderter Antrag fand mit überwältigender Mehrheit Zustimmung.

Damit gibt es nach jahrzehntelanger Unsicherheit ab dem kommenden Schuljahr verbindliche und rechtssichere Hilfe für betroffene Schülerinnen und Schüler.

Lars Wurzler, bildungspolitischer Sprecher der BSW-Fraktion, erklärte: „Aus der Opposition heraus ist es uns gelungen, eine Mehrheit für echte Verbesserungen zu organisieren.“ Der Beschluss geht über eine reine Anerkennung hinaus und umfasst Ansätze in der frühkindlichen Förderung sowie Aus-, Fort- und Weiterbildung. Wurzler betonte, dass dieses Gesamtpaket ein wichtiger Schritt hin zu mehr Chancengleichheit im Bildungssystem sei.

Die Maßnahmen beginnen bereits im Schuljahr 2026/27 in den Klassen 1 bis 3. Wurzler hob hervor, dass der Einstieg entscheidend sei.

Das BSW wird die Umsetzung in den kommenden Monaten und Jahren begleiten und darauf achten, dass die Schulen die nötige Unterstützung erhalten. „Die Anerkennung von Rechenschwäche darf kein symbolischer Akt bleiben – sie muss im Klassenzimmer ankommen“, so Wurzler abschließend.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Kinder in einer Schule (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Der Sächsische Landtag hat beschlossen, besondere Schwierigkeiten beim Rechnen als Teilleistungsschwäche anzuerkennen.
  • Ab dem Schuljahr 2026/27 erhält die Bildung Unterstützung für betroffene Schülerinnen und Schüler.
  • Der Beschluss umfasst auch Maßnahmen in der frühkindlichen Förderung sowie Aus-, Fort- und Weiterbildung.

Warum ist das wichtig?

  • Verbindliche und rechtssichere Hilfe für betroffene Schülerinnen und Schüler
  • Förderung der Chancengleichheit im Bildungssystem
  • Umsetzung der Maßnahmen beginnt frühzeitig in den Klassen 1 bis 3

Wer ist betroffen?

  • betroffene Schülerinnen und Schüler
  • Kinder im Grundschulbereich
  • Schulen im Freistaat Sachsen

Zahlen/Fakten?

  • Zustimmung des Sächsischen Landtags mit überwältigender Mehrheit
  • Beginn der Maßnahmen im Schuljahr 2026/27
  • Betroffene Schüler erhalten verbindliche und rechtssichere Hilfe

Wie geht’s weiter?

  • Beginn der Maßnahmen im Schuljahr 2026/27 in den Klassen 1 bis 3
  • BSW wird Umsetzung in den kommenden Monaten und Jahren begleiten
  • Sicherstellen, dass Unterstützung an Schulen ankommt
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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