Politik: Strafrechtliche Debatte in Berlin
Berlin () – Die Unionsfraktion will Bewährungsstrafen für extremistische Gefährder abschaffen. Das sagte der CDU-Innenpolitiker Alexander Throm der „Welt“. Das würde auch das Instrument der sogenannten Vorbewährung einschließen, aufgrund derer sich der mutmaßliche Attentäter vom Berliner Tiergarten Abdul B. trotz Verurteilung auf freiem Fuß befand. Im Zweifel gelte: „Für die Sicherheit der Bevölkerung“, so Throm.
Dazu, dass eine Sprecherin der Berliner Strafgerichte am Montag mitteilte, die Aufhebung des Haftbefehls nach Urteilsverkündung sei „nicht ungewöhnlich“, sagte Throm zudem: „Nachdem die Berliner Justiz betont, dass ihre Vorgehensweise nicht ungewöhnlich sei, gibt es umso mehr Anlass zum gesetzgeberischen Handeln. Denn genau das ist das Problem.“ Ein Extremist, ein Islamist, der deshalb zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werde, dürfe nicht auf Bewährung auf freien Fuß. Das müsse die Regel werden.
Die Grünen dagegen melden Skepsis gegenüber einer Strafrechtsdebatte an. Er halte „sehr wenig davon“, ohne Kenntnis genauer Hintergründe von Täter und Tat zum jetzigen Zeitpunkt vorschnelle politische Forderungen zu erheben, sagte der stellvertretende
Grünen-Fraktionsvorsitzende Konstantin von Notz. Er betonte aber auch, bereits aus heutiger Sicht gebe es eine „eklatante“ Diskrepanz zwischen der Einschätzung der Sicherheitsbehörden zur Gefährlichkeit der mutmaßlichen Täter und der Einschätzung anderer Stellen, die letztlich zur Freiheit der Täter geführt haben.
Dass B. „trotz seiner bisher bekannten Vorgeschichte und trotz klarer Einschätzungen der Sicherheitsbehörden vorzeitig aus der Haft entlassen wurde, wirft gravierende Fragen auf, unter anderem die, ob dem Gericht und der Staatsanwaltschaft bekannt war, für wie gefährlich der spätere Täter von den Sicherheitsbehörden eingestuft wurde. Falls Gericht und Staatsanwaltschaft diese Erkenntnisse nicht vorlagen, wäre dies ein durchaus schweres Versäumnis“, sagte von Notz.
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| Bildhinweis: | Auto fährt bei CSD in Menschenmenge am 25.07.2026 |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt
Was ist passiert?
- Die Unionsfraktion fordert die Abschaffung von Bewährungsstrafen für extremistische Gefährder, einschließlich der Vorbewährung
- Dadurch gerät der Fall Abdul B. in den Fokus, der trotz Verurteilung und obwohl Sicherheitsbehörden ihn als gefährlich einschätzten, auf freiem Fuß war
- Die Grünen äußern Skepsis und kritisieren eine mögliche Diskrepanz zwischen Einschätzungen der Sicherheitsbehörden und der Entscheidung zur Entlassung
Warum ist das wichtig?
- Abschaffung von Bewährungsstrafen für extremistische Gefährder soll verhindern, dass verurteilte Täter trotz Sicherheitsbedenken auf freien Fuß kommen
- Vorbewährung bzw. vorzeitige Haftaufhebung als Problemmuster soll durch gesetzgeberisches Handeln für die Sicherheit der Bevölkerung stärker eingeschränkt werden
- Forderung wird mit einer Diskrepanz zwischen Einschätzung der Sicherheitsbehörden und tatsächlichen Gerichtsentscheidungen begründet und soll klären, ob relevante Gefährlichkeit ausreichend berücksichtigt wurde
Wer ist betroffen?
- Abdul B. (mutmaßlicher Attentäter im Fall Tiergarten), der trotz Verurteilung auf freiem Fuß war
- Der spätere Täter, der trotz Gefährlichkeits-Einschätzungen vorzeitig aus der Haft entlassen wurde
- Sicherheitsbehörden sowie Gericht und Staatsanwaltschaft (betroffen durch die Frage, ob die Gefährlichkeits-Einstufungen vorlagen)
Zahlen/Fakten?
- Bewährungsstrafen für extremistische Gefährder sollen abgeschafft werden
- Vorbewährung soll eingeschlossen werden; Abdul B. war trotz Verurteilung auf freiem Fuß
- Aufhebung des Haftbefehls nach Urteilsverkündung wird als „nicht ungewöhnlich“ bezeichnet
Wie geht’s weiter?
- Die CDU fordert gesetzgeberisches Handeln, um Bewährungsstrafen für extremistische Gefährder sowie Vorbewährung abzuschaffen, damit verurteilte Extremisten nicht vorzeitig auf freien Fuß kommen
- Die Grünen zeigen sich skeptisch gegenüber vorschnellen Forderungen, sehen aber eine gravierende Diskrepanz zwischen Sicherheitsbehörden-Einschätzungen und der späteren Entlassung, und stellen Fragen zum Kenntnisstand von Gericht und Staatsanwaltschaft
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