Politik: Berlin und Leihmutterschaft
Berlin () – Die Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sophie Koch (SPD), lehnt eine kommerzielle Leihmutterschaft in Deutschland ab. Das sagte sie der „Rheinischen Post“ (Samstagausgabe) in der Debatte um die Vaterschaft von Unionsfraktionschef Jens Spahn.
„Viele queere Menschen haben einen Kinderwunsch. Diesen sollten sie sich auch erfüllen können. Die kommerzielle Leihmutterschaft halte ich aber nicht für den richtigen Weg“, so Koch.
Sie erklärte, wenn ein queeres Paar Kinder habe, müssten diese rechtlich abgesichert sein – unabhängig davon, wie sie zur Welt gekommen seien. „Insbesondere für Kinder lesbischer Paare, aber auch bei schwulen oder trans Eltern, bietet das derzeitige Abstammungsrecht keinen ausreichenden Schutz. Hier ist eine Reform dringend notwendig“, forderte die SPD-Politikerin.
„Ich freue mich sehr darauf, Herrn Spahn auf diesem Weg an der Seite der queeren Community zu sehen“, so Koch weiter. Derzeit gilt bei verheirateten lesbischen Paaren nur die gebärende Frau automatisch als rechtlicher Elternteil, während bei verheirateten heterosexuellen Paaren auch der Mann automatisch als rechtlicher Elternteil anerkannt wird.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Sophie Koch (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt
Was ist passiert?
- Sophie Koch, Queerbeauftragte der Bundesregierung, lehnt kommerzielle Leihmutterschaft in Deutschland ab
- Sie fordert eine Reform des Abstammungsrechts, damit Kinder queerer Eltern rechtlich besser abgesichert sind
- Anlass der Debatte ist die Vaterschaft von Jens Spahn und die Diskussion um dessen Rolle in der Frage der queeren Community
Warum ist das wichtig?
- Sie lehnt kommerzielle Leihmutterschaft ab, weil sie nicht der richtige Weg ist, damit queere Menschen ihren Kinderwunsch erfüllen können
- Sie fordert, dass Kinder queerer Eltern rechtlich besser abgesichert werden, da das aktuelle Abstammungsrecht derzeit keinen ausreichenden Schutz bietet
- Sie sieht Reformbedarf im Abstammungsrecht, um Gleichbehandlung zu erreichen (rechtliche Elternschaft unabhängig von der Art der Zeugung)
Wer ist betroffen?
- Queere Menschen mit Kinderwunsch
- Kinder lesbischer Paare sowie schwule oder trans Eltern
Zahlen/Fakten?
- Queerbeauftragte der Bundesregierung Sophie Koch lehnt kommerzielle Leihmutterschaft in Deutschland ab
- Notwendigkeit einer Reform des Abstammungsrechts für Kinder lesbischer Paare sowie schwuler oder trans Eltern, da derzeit kein ausreichender Schutz besteht
- Bei verheirateten lesbischen Paaren gilt nur die gebärende Frau automatisch als rechtlicher Elternteil, bei verheirateten heterosexuellen Paaren auch der Mann
Wie geht’s weiter?
- Sophie Koch lehnt kommerzielle Leihmutterschaft in Deutschland ab
- Reform des Abstammungsrechts wird gefordert, damit Kinder queerer Eltern rechtlich ausreichend abgesichert sind
- Abweichungen bei der automatischen Elternanerkennung für lesbische Paare sollen geändert werden
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