Vier Jahre Haft für IS-Rückkehrerin aus München

18. Mai 2026
1 min Lesezeit

Vier Jahre Haft für IS-Rückkehrerin aus München

Bayern - Was ist passiert – was dahinter steckt

Gesellschaft: Urteil gegen IS-Anhängerin in München

() – Das Oberlandesgericht München hat eine 42-jährige Frau wegen Mitgliedschaft in der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) und Verletzung ihrer Fürsorgepflicht zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das teilte das Gericht am Montag mit.

Lydia G. war im September 2014 mit ihren drei minderjährigen Kindern nach gereist, um sich ihrem bereits dort befindlichen Ehemann und dem IS anzuschließen.

Die Familie lebte in Raqqa, bis der Ehemann im Juli 2015 bei einem Selbstmordanschlag starb. Die Angeklagte heiratete daraufhin einen weiteren IS-Kämpfer, wurde dessen Zweitfrau und brachte 2017 einen Sohn zur Welt.

Nach der Rückeroberung Raqqas durch Koalitionstruppen zog die Familie mit dem IS weiter. Im Januar 2018 wurde ihr Haus von Bomben getroffen, wobei der zweite Ehemann starb.

Lydia G. und ihre vier Kinder überlebten. Im Februar 2019 ergab sie sich den Koalitionstruppen und kam ins Lager Al Hol.

Erst im Juli 2023 gab sie sich einer deutschen Deradikalisierungsstelle zu erkennen und äußerte den Wunsch, zurückzukehren. Am 30. April 2025 wurde sie nach gebracht.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich die Frau durch die Führung des Haushalts für ihre kämpfenden Ehemänner, die Erziehung der Kinder im Sinne der IS-Ideologie, den Besitz einer AK-47 sowie Versuche, ihre Schwester für den IS zu gewinnen, an der Organisation beteiligte.

Zudem habe sie ihre Kinder durch das Leben im Kriegsgebiet und die IS-konforme Erziehung gefährdet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Justicia (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Eine 42-jährige Frau wurde vom Oberlandesgericht München zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
  • Sie reiste 2014 mit ihren drei Kindern nach Syrien, um sich dem IS anzuschließen.
  • Das Gericht stellte fest, dass sie ihre Kinder im Sinne der IS-Ideologie erzog und sie dadurch gefährdete.

Warum ist das wichtig?

  • Erhöhung des Bewusstseins über die Konsequenzen von Terrorismus und Radikalisierung.
  • Möglichkeit zur Diskussion über Sicherheit und Integration ehemaliger IS-Mitglieder in die Gesellschaft.
  • Wichtigkeit der rechtlichen Verantwortung in Fällen von terroristischer Unterstützung.

Wer ist betroffen?

  • Lydia G., 42 Jahre alt
  • ihre drei minderjährigen Kinder
  • ihre Ehemänner, IS-Kämpfer

Zahlen/Fakten?

  • 42-jährige Frau verurteilt zu vier Jahren Freiheitsstrafe
  • Reise nach Syrien im September 2014 mit drei Kindern
  • Lebte in Raqqa und hatte zwei Ehemänner, von denen einer bei einem Selbstmordanschlag starb

Wie geht’s weiter?

  • Berufung gegen das Urteil möglich
  • Weitere rechtliche Schritte abwarten
  • Prüfung der Rückkehrmöglichkeiten und Deradikalisierungsmaßnahmen
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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