Münchner zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt nach tödlichem Fußtritt

11. März 2026
1 min Lesezeit

Münchner zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt nach tödlichem Fußtritt

Bayern - Was ist passiert – was dahinter steckt

München: Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt

() – Das Landgericht München I hat einen 31-jährigen Mann wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Das teilte das Oberlandesgericht München am Mittwoch mit.

Die 19. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Nina Prantl sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte Rafal P. im September 2024 im Alten Botanischen Garten einen Mann mit einem Fußtritt gegen den Kopf getroffen hatte, woraufhin dieser starb.

Nach den Feststellungen des Gerichts war es zuvor zu einem nichtigen Streit gekommen.

Der spätere Geschädigte hatte der Gruppe des Angeklagten ein Feuerzeug geliehen und nach Tabak gefragt, was zu gegenseitigen Beleidigungen führte. Als der Geschädigte sein Handy zückte, um Fotos zu machen, trat der Angeklagte ihm aus Verärgerung mit einem sogenannten Snap-Kick gegen den Unterkiefer.

Das Gericht stellte klar, dass der Tritt nicht mit voller Wucht ausgeführt worden sei und der Angeklagte ohne Tötungsvorsatz gehandelt habe. Ein Überwachungsvideo war das zentrale Beweismittel.

Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich Mord angeklagt, beantragte in der Verhandlung aber ebenfalls eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge.

Das Gericht wertete die Tat als minder schweren Fall, da der Angeklagte geständig und in nicht vorbestraft sei. Zu seinen Lasten wurde das erhebliche Missverhältnis zwischen nichtigem Anlass und Tatfolge gewertet.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Revision kann binnen einer Woche eingelegt werden.

Die Untersuchungshaft wurde fortgesetzt.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Justicia (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Landgericht München I verurteilt 31-jährigen Mann wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu fünf Jahren und drei Monaten Haft.
  • Angeklagter tritt im September 2024 einem Mann in den Kopf, der daraufhin stirbt; Streit über ein Feuerzeug führte zur Tat.
  • Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision innerhalb einer Woche möglich.

Warum ist das wichtig?

  • Deutliche rechtliche Konsequenzen für Körperverletzung mit Todesfolge
  • Klärung der Umstände, unter denen die Tat begangen wurde
  • Wichtiger Präzedenzfall für ähnliche spätere Urteile

Wer ist betroffen?

  • 31-jähriger Mann (Rafal P.)
  • 19-jährige Geschädigte
  • Gruppe des Angeklagten

Zahlen/Fakten?

  • 31-jähriger Mann verurteilt zu fünf Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe
  • Tat erfolgte im September 2024 im Alten Botanischen Garten
  • Angeklagter handelte ohne Tötungsvorsatz, Tritt mit nicht voller Wucht ausgeführt

Wie geht’s weiter?

  • Revision kann binnen einer Woche eingelegt werden
  • Untersuchungshaft wurde fortgesetzt
  • Urteil ist noch nicht rechtskräftig
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