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Gesellschaft: Urteil gegen sexuellen Missbrauch in München
München () – Das Landgericht München I hat einen 78-jährigen Mann wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 22 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von neuneinhalb Jahren verurteilt. Wie das Oberlandesgericht München mitteilte, wurde der Angeklagte Wolfgang B. auch wegen Vergewaltigung, sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen und Besitz von Kinderpornographie schuldig gesprochen.
Dem Urteil ging eine fünfmonatige Beweisaufnahme voraus, bei der IT-forensische, psychiatrische und rechtsmedizinische Gutachten eingeholt wurden.
Der Vorsitzende Richter Matthias Braumandl würdigte die Recherchen einer RTL-Journalistin, ohne die das Verfahren nicht möglich gewesen wäre. Der Angeklagte hatte das damals elfjährige Mädchen in Brasilien wie eine „lebende Sexpuppe“ benutzt und die Taten gefilmt.
Bei der Urteilsbegründung kritisierte Braumandl scharf die Rechtfertigungsversuche des Angeklagten.
Das Mädchen war dem Mann von ihrer Mutter und ihrem Bruder gegen Geld überlassen worden. Das Gericht ordnete die Fortdauer der Untersuchungshaft an.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision zum Bundesgerichtshof ist innerhalb einer Woche möglich.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Landgericht München I (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- 78-jähriger Mann wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu neuneinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt
- Angeklagter schuldig gesprochen wegen Vergewaltigung, sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen und Besitz von Kinderpornographie
- Mädchen wurde vom eigenen Familiemitglied gegen Geld überlassen
Warum ist das wichtig?
- Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch und Gewalt
- Bedeutung investigativer Journalismus für die Aufklärung von Verbrechen
- Rechtssystem und dessen Reaktionen auf gravierende Straftaten stärken
Wer ist betroffen?
- 78-jähriger Mann
- elfjähriges Mädchen
- Mutter und Bruder des Mädchens
Zahlen/Fakten?
- 78-jähriger Mann verurteilt zu neuneinhalb Jahren Freiheitsstrafe
- 22 Fälle von schwerem sexuellem Missbrauch von Kindern
- Urteilsbegründung nach fünfmonatiger Beweisaufnahme
Wie geht’s weiter?
- Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet
- Urteil ist noch nicht rechtskräftig
- Revision zum Bundesgerichtshof innerhalb einer Woche möglich
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