Schleuser aus Berlin zu Bewährungsstrafe verurteilt

26. Januar 2026
1 min Lesezeit

Schleuser aus Berlin zu Bewährungsstrafe verurteilt

Bayern - Was ist passiert – was dahinter steckt

Gesellschaft: Ansbachs Urteil zur Arbeitskriminalität

Ansbach () – Das Amtsgericht Ansbach hat einen 37-jährigen Berliner wegen gewerbsmäßiger Einschleusung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Das teilte das Hauptzollamt am Montag mit.

Der Mann hatte zwei Arbeiter ohne erforderlichen Aufenthaltstitel für Restaurantumbauten in Westmittelfranken eingesetzt und wissentlich deren illegalen Aufenthalt begünstigt.

Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Nürnberg unter Leitung der Staatsanwaltschaft Ansbach hatten im Juli vergangenen Jahres zu einer großen Durchsuchungsaktion geführt.

Dabei konnten Beweise nicht nur für die Schleusung, sondern auch für das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in vier Fällen gesichert werden.

Der verurteilte Küchenhelfer hatte für seine vier Beschäftigten keine Sozialabgaben entrichtet, was den Sozialkassen einen Schaden von über 5.300 Euro zufügte. Diese Summe wurde eingezogen und zur Schadenswiedergutmachung verwendet.

Das nun rechtskräftige Urteil wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Justicia (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • 37-jähriger Berliner wurde vom Amtsgericht Ansbach verurteilt.
  • Er setzte zwei Arbeiter ohne Aufenthaltstitel für Restaurantumbauten ein.
  • Urteil wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Warum ist das wichtig?

  • Schutz vor illegaler Beschäftigung und Ausbeutung von Arbeitnehmerschaft
  • Aufdeckung von Steuer- und Sozialversicherungsdelikten
  • Abschreckung weiterer potenzieller Täter durch rechtliche Konsequenzen

Wer ist betroffen?

  • 37-jähriger Berliner
  • zwei Arbeiter ohne Aufenthaltstitel
  • Sozialkassen

Zahlen/Fakten?

  • 37-jähriger Berliner verurteilt wegen gewerbsmäßiger Einschleusung
  • Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten
  • Schaden von über 5.300 Euro durch nicht entrichtete Sozialabgaben

Wie geht’s weiter?

  • Überprüfung und Kontrolle der illegalen Beschäftigung weiter intensivieren
  • Mögliche weitere rechtliche Schritte gegen den Verurteilten prüfen
  • Maßnahmen zur Prävention von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung ergreifen
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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