Sachsen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Bildungspolitik in Sachsen: Neuer Religionsunterricht
Dresden () – Das Kultusministerium hat die Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Religions- und Ethikunterrichts im Freistaat Sachsen angepasst. Diese Änderungen treten am 7. Mai in Kraft und sind die ersten seit fast 20 Jahren.
Die neuen Regelungen sollen mehr Transparenz, Digitalisierung und Kooperation im Unterricht fördern, teilte das Ministerium am Dienstag mit.
Ein zentraler Punkt der Novellierung ist die Aufhebung der seit 1993 bestehenden Übergangs- und Sonderregelungen für die Fächergruppe Ethik sowie Katholische und Evangelische Religion. Künftig wird die Zweistündigkeit des Religionsunterrichts in der Unterrichtsplanung vollständig abgebildet.
Zudem wird der konfessionell-kooperative Religionsunterricht, der derzeit als Modellversuch läuft, ab dem Schuljahr 2028/2029 als genehmigungsfähige Organisationsform eingeführt.
Die digitale Unterrichtsform, die bereits seit dem Schuljahr 2025/2026 als KathReliOnline erprobt wird, wird ebenfalls in die neuen Vorgaben aufgenommen. Kultusminister Conrad Clemens (CDU) betonte die Bedeutung des Religions- und Ethikunterrichts für die Wertebildung von Kindern und Jugendlichen und dankte den Kirchen sowie dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden für ihre Mitwirkung an der Novellierung.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Klassenraum in einer Schule (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Anpassung der Verwaltungsvorschrift für Religions- und Ethikunterricht in Sachsen tritt am 7. Mai in Kraft.
- Aufhebung der Übergangs- und Sonderregelungen für Ethik sowie katholische und evangelische Religion.
- Einführung des konfessionell-kooperativen Religionsunterrichts ab Schuljahr 2028/2029.
Warum ist das wichtig?
- Förderung von Transparenz und Digitalisierung im Unterricht
- Einführung eines konfessionell-kooperativen Religionsunterrichts
- Bedeutung für die Wertebildung von Kindern und Jugendlichen
Wer ist betroffen?
- Schülerinnen und Schüler im Freistaat Sachsen
- Lehrkräfte im Religions- und Ethikunterricht
- Kirchen und der Landesverband der Jüdischen Gemeinden
Zahlen/Fakten?
- Änderungen treten am 7. Mai in Kraft.
- Über 20 Jahre seit der letzten Anpassung.
- Einführung des konfessionell-kooperativen Religionsunterrichts ab Schuljahr 2028/2029.
Wie geht’s weiter?
- Regelungen treten am 7. Mai in Kraft
- Religionsunterricht ab Schuljahr 2028/2029 als genehmigungsfähige Organisationsform
- Digitale Unterrichtsform KathReliOnline wird in Vorgaben aufgenommen
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