Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt
Rechtsprechung zu Terrorismus in Karlsruhe
Karlsruhe () – Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen von vier Angeklagten der sogenannten „Kaiserreichsgruppe“ gegen ihre Verurteilung durch das Oberlandesgericht Koblenz verworfen.
Das teilte das Karlsruher Gericht am Montag mit. Die Angeklagten waren wegen Gründung einer terroristischen Vereinigung und weiterer Straftaten zu Freiheitsstrafen zwischen zwei Jahren und zehn Monaten sowie acht Jahren verurteilt worden.
Die Angeklagten, die der Szene der sogenannten Reichsbürger angehören, lehnten die Staats- und Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland ab und planten, diese mit Gewalt zu überwinden. Sie wollten laut dem Urteil eine neue Regierung errichten, basierend auf der Reichsverfassung von 1871. Der geplante Umsturz sollte durch verschiedene Aktionen im Mai 2022 erfolgen, darunter die Absetzung der Bundesregierung und die Entführung des damaligen Bundesgesundheitsministers.
Die revisionsrechtliche Überprüfung des Urteils durch den 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs ergab keine Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten. Mit der Entscheidung des Senats ist das Urteil nun rechtskräftig.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundesgerichtshof (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Bundesgerichtshof hat Revisionen von vier Angeklagten der "Kaiserreichsgruppe" verworfen.
- Angeklagte wurden wegen Gründung einer terroristischen Vereinigung und weiterer Straftaten verurteilt.
- Geplante Aktionen umfassten den Umsturz der Bundesregierung und die Entführung des damaligen Bundesgesundheitsministers.
Warum ist das wichtig?
- Bestätigung der rechtlichen Konsequenz für extremistisches Verhalten
- Signalwirkung gegen terroristische Vereinigungen und Reichsbürgerbewegung
- Stärkung des Rechtsstaats und der deutschen Verfassungsordnung
Wer ist betroffen?
- Vier Angeklagte der "Kaiserreichsgruppe"
- Angehörige der Reichsbürger-Szene
- Geplante Umsturzaktionen im Mai 2022
Zahlen/Fakten?
- Verurteilungen zwischen zwei Jahren und zehn Monaten sowie acht Jahren.
- Angeklagte planten Umsturzaktionen im Mai 2022.
- Urteil ist nun rechtskräftig.
Wie geht’s weiter?
- Urteile der Angeklagten sind rechtskräftig.
- Es sind keine weiteren rechtlichen Schritte vorgesehen.
- Es bleibt abzuwarten, ob es Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens gibt.
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