BGH bestätigt Urteile gegen Mitglieder der sogenannten "Gruppe P" in Koblenz

22. Dezember 2025
1 min Lesezeit

BGH bestätigt Urteile gegen Mitglieder der sogenannten "Gruppe P" in Koblenz

Rheinland-Pfalz - Was ist passiert – was dahinter steckt

Rechtsprechung in Koblenz zu Kriminalität

() – Der Bundesgerichtshof hat die Urteile gegen drei Mitglieder einer kriminellen Vereinigung, der sogenannten „Gruppe P“, im Wesentlichen bestätigt. Die ursprünglichen Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren und neun Monaten bleiben damit bestehen.

Das Landgericht Koblenz hatte die drei Angeklagten Ende Oktober 2024 wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung sowie weiterer Delikte wie unerlaubten Waffenbesitzes verurteilt.

Der Bundesgerichtshof änderte lediglich den Schuldspruch aufgrund einer geänderten Rechtsauffassung zu Tateinheit ab, ließ die Strafhöhe aber unberührt.

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafen gegen zwei der Verurteilten war bereits in erster Instanz zur Bewährung ausgesetzt worden. Der Beschluss des Bundesgerichtshofs ist nun rechtskräftig und kann in der Entscheidungsdatenbank des Gerichts eingesehen werden.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundesgerichtshof (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Bundesgerichtshof bestätigt Urteile gegen drei Mitglieder der "Gruppe P".
  • Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren und neun Monaten bleiben bestehen.
  • Schuldspruch wurde aufgrund geänderter Rechtsauffassung angepasst, Strafhöhe bleibt unberührt.

Warum ist das wichtig?

  • Bestätigung der Urteile stärkt den Rechtsstaat und das Vertrauen in die Justiz
  • Klare Signale gegen kriminelle Vereinigungen und deren Aktivitäten
  • Rechtskräftigkeit sorgt für Rechtsklarheit und Rechtssicherheit

Wer ist betroffen?

  • Mitglieder der "Gruppe P"
  • Angeklagte
  • Verurteilte Personen

Zahlen/Fakten?

  • Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren und neun Monaten
  • Verurteilung wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an krimineller Vereinigung
  • Zweimalige Bewährungsstrafe in erster Instanz

Wie geht’s weiter?

  • Vollstreckung der Strafen bleibt bestehen.
  • Zwei der Verurteilten haben Bewährung erhalten.
  • Urteil ist rechtskräftig.
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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