Wirtschaft - Was ist passiert – was dahinter steckt
Wirtschaft: EU-Recht beeinflusst Schienenfinanzierung in Deutschland
Luxemburg () – Die deutsche Regelung zum Preisdeckel für die Schienennutzung im Nahverkehr verstößt gegen EU-Recht. Der Europäische Gerichtshof stellte am Donnerstag fest, dass die Vorschriften, die eine Berechnung der Entgelte mittels einer festen mathematischen Formel vorschreiben, die Unabhängigkeit der Geschäftsführung der Infrastrukturbetreiber beeinträchtigen.
Die Luxemburger Richter teilten mit, dass die Infrastrukturbetreiber über einen gewissen Spielraum bei der Berechnung der Entgelte verfügen müssten, um ihre Geschäftsführung unabhängig ausüben zu können. Die deutsche Regelung lasse den Betreibern jedoch keinen ausreichenden Spielraum. Diese Einschränkung widerspreche dem Ziel, den Eisenbahnverkehr leistungsfähig und wettbewerbsfähig zu gestalten.
Der Gerichtshof lehnte zudem den Antrag der Bundesnetzagentur ab, die Wirkungen des Urteils zeitlich zu beschränken. Die Bundesnetzagentur hatte argumentiert, dass eine rückwirkende Anwendung des Urteils zu erheblichen wirtschaftlichen Störungen führen könnte.
Der Bundesverband Schienennahverkehr (BSN) erwartet nach dem Urteil Mehrkosten in Milliardenhöhe. Er forderte vom Bund nun eine schnelle Lösung, um den dadurch entstehenden zusätzlichen Finanzbedarf zu decken. „Nun ist es am Bund, die Finanzierungslücke kurzfristig zu schließen, die durch die Europarechtswidrigkeit der vom Bund geregelten Trassenpreisbremse entstanden ist“, sagte Peter Panitz, Präsident des Bundesverbands SchienenNahverkehr (BSN). Der SPNV sei wesentlicher Bestandteil der Daseinsvorsorge in Deutschland. „Die Aufgabenträger und Eisenbahnverkehrsunternehmen fahren zunächst unverändert weiter, denn Millionen Fahrgäste täglich verlassen sich darauf.“
Das Bundesverkehrsministerium äußerte sich derweil zurückhaltend. „Das EuGH-Urteil schafft aus Sicht des BMV Rechtssicherheit und wird bei den internen Prüfungen des BMV für eine Reform des Trassenpreissystems in die Überlegungen einbezogen“, sagte ein Sprecher. Damit biete sich nun auch die Gelegenheit einer anderen Verteilung der Kosten auf die unterschiedlichen Verkehrsarten auf der Schiene. „Das BMV befindet sich intensiv in Vorbereitung der Trassenpreisreform und wird zeitnah mit möglichen Ansätzen auf die betroffenen Stakeholder zugehen.“
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Schienen (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Der Europäische Gerichtshof erklärt die deutsche Regelung zum Preisdeckel für die Schienennutzung im Nahverkehr für EU-rechtswidrig.
- Die Bundesnetzagentur beantragte eine zeitliche Beschränkung der Urteilsauswirkungen, was abgelehnt wurde.
- Der Bundesverband Schienennahverkehr rechnet mit Mehrkosten in Milliardenhöhe und fordert eine schnelle Lösung vom Bund.
Warum ist das wichtig?
- Verstoß gegen EU-Recht könnte weitreichende Auswirkungen auf den Schienenverkehr haben.
- Notwendigkeit eines flexibleren Preissystems zur Sicherstellung der Unabhängigkeit von Infrastrukturbetreibern.
- Finanzielle Mehrbelastungen in Milliardenhöhe erfordern schnelle Lösungen seitens des Bundes.
Wer ist betroffen?
- Infrastrukturbetreiber
- Bundesverband Schienennahverkehr (BSN)
- Aufgabenträger und Eisenbahnverkehrsunternehmen
Zahlen/Fakten?
- EuGH-Urteil zur Preisdeckel-Regelung im Nahverkehr verstoßen gegen EU-Recht
- Mehrkosten in Milliardenhöhe erwartet
- Bundesverband Schienennahverkehr fordert schnelle Lösung zur Deckung des Finanzbedarfs
Wie geht’s weiter?
- Bund soll Finanzierungslücke schließen
- BMV plant Trassenpreisreform und wird Stakeholder kontaktieren
- Mehrkosten in Milliardenhöhe werden erwartet
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