Arbeitgeber verhindert Haftstrafe für Mitarbeiter in Kiel

9. Februar 2026
1 min Lesezeit

Arbeitgeber verhindert Haftstrafe für Mitarbeiter in Kiel

Schleswig-Holstein - Was ist passiert – was dahinter steckt

Gesellschaft: Arbeitgeber rettet Angestellten in Kiel

() – Ein Arbeitgeber hat seinen Angestellten vor einer Haftstrafe bewahrt, nachdem Bundespolizisten den Mann am Kieler Ostseekai kontrolliert hatten. Das teilte die Bundespolizeiinspektion Kiel am Montag mit.

Bei der Personenkontrolle um 13:00 Uhr am 8. Februar stellte sich heraus, dass gegen den 24-Jährigen ein Haftbefehl aus vorlag.

Der Mann war wegen mehrerer Diebstahlsdelikte, teils bandenmäßig begangen, zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 135 Tagen verurteilt worden.

Da er die haftabwendende Geldstrafe in Höhe von knapp 2.000 Euro nicht zahlen konnte, hatte er sich verborgen gehalten. Sein Arbeitgeber brachte nach einer Kontaktaufnahme durch die Polizei jedoch die erforderliche Summe auf und zahlte sie bei einer Dienststelle nahe Berlin ein.

Daraufhin wurde die bereits erfolgte Verhaftung gegen 14:30 Uhr wieder aufgehoben.

Der 24-Jährige konnte seine geplante Kreuzfahrt schließlich antreten.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundespolizei im Bahnhof am 04.02.2026

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Bundespolizisten kontrollierten einen 24-Jährigen am Kieler Ostseekai.
  • Gegen den Mann lag ein Haftbefehl aus Berlin wegen Diebstahlsdelikten vor.
  • Sein Arbeitgeber zahlte die erforderliche Geldstrafe, wodurch die Verhaftung aufgehoben wurde.

Warum ist das wichtig?

  • Bewahrung eines Angestellten vor Haftstrafe durch Unterstützung des Arbeitgebers
  • Verhinderung eines negativen Einflusses auf die berufliche Karriere und persönliche Situation
  • Ermöglichung der Teilnahme an einer geplanten Kreuzfahrt

Wer ist betroffen?

  • 24-jähriger Mann
  • Arbeitgeber

Zahlen/Fakten?

  • Haftbefehl aus Berlin gegen 24-Jährigen
  • Ersatzfreiheitsstrafe von 135 Tagen wegen Diebstahlsdelikten
  • Geldstrafe von knapp 2.000 Euro nicht bezahlt, Arbeitgeber zahlte nach Kontaktaufnahme

Wie geht’s weiter?

  • Arbeitgeber zahlt haftabwendende Geldstrafe
  • Verhaftung wird aufgehoben
  • 24-Jähriger tritt Kreuzfahrt an
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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