Sachsen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesellschaft: Illegale Feuerwerkskörper in Dresden
Dresden () – Der Zoll in Dresden hat auf einem Autobahnrastplatz eine große Menge illegaler Feuerwerkskörper beschlagnahmt. Wie das Hauptzollamt Dresden am Dienstag mitteilte, entdeckten Beamte bereits am Donnerstag bei einer Kontrolle eines niederländischen Lkw auf dem Rastplatz „Am Heidenholz“ an der A17 rund 340 Kilogramm Pyrotechnik.
Bei der Kontrolle des aus Tschechien kommenden Fahrzeugs hatten der 51-jährige Fahrer und sein 24-jähriger Sohn angegeben, keine Feuerwerksartikel zu transportieren.
Hinter einer mit schwarzer Folie verhüllten Palette fanden die Zöllner jedoch eine große F3-Feuerwerksbatterie, sechs Kugelbomben und 20 Kartons mit Blitzknallkörpern. Die Nettoexplosivmasse betrug etwa 120 Kilogramm.
Gegen den Fahrer und seinen Beifahrer wurde ein Strafverfahren eingeleitet, unter anderem wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz.
Die Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Dresden weiter. Für die Einfuhr von Pyrotechnik der Kategorien F3 und F4 ist stets eine spezielle sprengstoffrechtliche Erlaubnis erforderlich.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Polizei (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Zoll in Dresden beschlagnahmt 340 Kilogramm illegale Feuerwerkskörper.
- Fahrer und Sohn gaben an, keine Feuerwerksartikel zu transportieren.
- Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet.
Warum ist das wichtig?
- Verbotene Feuerwerksartikel gefährden die öffentliche Sicherheit.
- Rechtsverstöße führen zu strafrechtlichen Konsequenzen für die Verantwortlichen.
- Überwachung und Kontrolle des grenzüberschreitenden Handels sind notwendig.
Wer ist betroffen?
- Fahrer des niederländischen Lkw (51 Jahre alt)
- Beifahrer (24 Jahre alt)
- Zollfahndungsamt Dresden
Zahlen/Fakten?
- 340 Kilogramm Pyrotechnik beschlagnahmt
- Nettoexplosivmasse: etwa 120 Kilogramm
- F3-Feuerwerksbatterie, sechs Kugelbomben, 20 Kartons Blitzknallkörper
Wie geht’s weiter?
- Weiterführende Ermittlungen durch das Zollfahndungsamt Dresden
- Strafverfahren gegen Fahrer und Beifahrer wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz
- Überprüfung der sprengstoffrechtlichen Erlaubnis für die Einfuhr von Pyrotechnik
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