Sachsen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Förderung für Schülerzeitungen in Sachsen
Dresden () – Das Sächsische Staatsministerium für Kultus hat eine finanzielle Starthilfe für neue Schülerzeitungen angekündigt. Wie das Ministerium mitteilte, werden Rechnungen für die Herstellung von Schülerzeitungen bis zu einer Höhe von 250 Euro erstattet.
Gefördert werden sowohl klassische gedruckte Hefte als auch Online-Zeitungen oder Blogs.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Schülerzeitung im laufenden Schuljahr erstmals erschienen ist oder noch bis zum Sommer 2026 erscheinen wird. Kultusminister Conrad Clemens rief die Schüler dazu auf, sich an ihren Schulen journalistisch zu engagieren. „Ob Online oder klassisch als Heft – Schülerzeitungen sind viel mehr als ein Projekt, sie sind gelebte Demokratie“, sagte Clemens.
Für das Programm stehen insgesamt 3.000 Euro zur Verfügung.
Die Zusagen erfolgen nach dem Eingang der Anträge. Der Antrag auf Starthilfe kann online unter www.bildung.sachsen.de/Starthilfe heruntergeladen werden.
Einsendeschluss ist der 30. Juni 2026.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Papierrollen (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Sächsisches Staatsministerium für Kultus kündigt finanzielle Starthilfe für Schülerzeitungen an.
- Bis zu 250 Euro für die Herstellung von Schülerzeitungen werden erstattet.
- Anträge müssen bis zum 30. Juni 2026 eingereicht werden.
Warum ist das wichtig?
- Förderung von Schülerzeitungen stärkt journalistisches Engagement
- Unterstützung fördert Demokratie und Bildung
- Finanzielle Hilfe erleichtert Umsetzung von Medienprojekten
Wer ist betroffen?
- Schülerzeitungen
- Schüler
- Kultusministerium
Zahlen/Fakten?
- Förderung bis zu 250 Euro für Schülerzeitungen
- 3.000 Euro Gesamtbudget für das Programm
- Einsendeschluss für Anträge: 30. Juni 2026
Wie geht’s weiter?
- Antrag auf Starthilfe kann online heruntergeladen werden
- Einsendeschluss ist der 30. Juni 2026
- Förderung von neuen Schülerzeitungen bis maximal 250 Euro
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