Trockenperiode: Stadt Kaiserslautern verbietet Wasserentnahme aus Bächen

15. Juli 2026
1 min Lesezeit

Panorama: beschränkt Wasserentnahme

Kaiserslautern () – Die Stadt Kaiserslautern hat wegen der anhaltenden Trockenheit die Entnahme von Wasser aus natürlichen Fließgewässern im gesamten Stadtgebiet vorübergehend untersagt. Das Verbot gilt ab sofort und bis zum 30. September, wie die Stadtverwaltung am Mittwoch mitteilte.

Betroffen sind alle oberirdischen Gewässer dritter Ordnung, einschließlich der Lauter bis zur Einmündung des Eselsbachs.

Aufgrund der seit Wochen hohen Temperaturen und ausbleibender Regenfälle wiesen die Bäche sehr niedrige Wasserstände auf, eine Verbesserung sei nicht absehbar. Die Behörde will mit der Maßnahme verhindern, dass der ohnehin niedrige Wasserstand weiter sinkt, was zu hohen Wassertemperaturen und einem geringeren Sauerstoffgehalt führen würde.

Dies hätte negative Folgen für die Tier- und Pflanzenwelt in den Gewässern und an den Ufern.

Die Untersagung gilt auch für Eigentümer und Anlieger, deren Grundstücke an die Gewässer angrenzen. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Bereits erteilte Genehmigungen zur Wasserentnahme sind von der Allgemeinverfügung nicht betroffen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bach (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Trockenperiode: Stadt Kaiserslautern verbietet Wasserentnahme aus Bächen

Rheinland-Pfalz - Was ist passiert – was dahinter steckt

Was ist passiert?

  • Die Stadt Kaiserslautern untersagt wegen anhaltender Trockenheit vorübergehend die Entnahme von Wasser aus natürlichen Fließgewässern im gesamten Stadtgebiet
  • Das Verbot gilt ab sofort bis zum 30. September und betrifft alle oberirdischen Gewässer dritter Ordnung inklusive der Lauter bis zur Einmündung des Eselsbachs sowie auch Anlieger und Eigentümer
  • Zuwiderhandlungen können mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden, bestehende Genehmigungen sind nicht betroffen

Warum ist das wichtig?

  • Verhindert das weitere Absinken ohnehin niedriger Wasserstände und damit steigende Wassertemperaturen sowie weniger Sauerstoff
  • Schützt die Tier- und Pflanzenwelt in den Gewässern und an den Ufern
  • Reduziert das Risiko von Verstößen durch klare Geltung auch für Anlieger sowie mögliche Geldbußen bis 50.000 Euro

Wer ist betroffen?

  • Alle oberirdischen Gewässer dritter Ordnung einschließlich der Lauter bis zur Einmündung des Eselsbachs
  • Eigentümer und Anlieger, deren Grundstücke an die Gewässer angrenzen

Zahlen/Fakten?

  • Verbot der Wasserentnahme ab sofort bis zum 30. September
  • Betroffen sind alle oberirdischen Gewässer dritter Ordnung, einschließlich der Lauter bis zur Einmündung des Eselsbachs
  • Geldbuße bei Zuwiderhandlungen bis zu 50.000 Euro

Wie geht’s weiter?

  • Entnahme von Wasser aus natürlichen Fließgewässern im gesamten Stadtgebiet ist bis zum 30. September untersagt
  • Ziel ist die weitere Verschlechterung der Wasserstände zu verhindern, um negative Folgen für Tier- und Pflanzenwelt sowie Wassertemperaturen und Sauerstoffgehalt abzuwenden
  • Zuwiderhandlungen können mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden, bereits erteilte Genehmigungen bleiben ausgenommen
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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