Wasserentnahmeverbot im Märkischen Kreis erlassen

8. Juli 2026
1 min Lesezeit

Wasserentnahmeverbot im Märkischen Kreis erlassen

Nordrhein-Westfalen - Was ist passiert – was dahinter steckt

Wasserentnahme-Verbot im Märkischen Kreis

Märkischer Kreis () – Der Märkische Kreis hat ein Verbot der Wasserentnahme aus Bächen, Gräben, Flüssen und Seen erlassen. Das teilte die Kreisverwaltung am Mittwoch mit.

Grund sind die anhaltende Trockenheit und die niedrigen Wasserstände in den Gewässern.

Die Untere Wasserbehörde des Kreises hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die ab dem 9. Juli gilt. Sie ist zunächst bis zum 31. Oktober befristet.

Eine Verlängerung oder vorzeitige Aufhebung ist möglich. Betroffen sind alle oberirdischen Fließgewässer im Kreisgebiet.

Ausgenommen vom Verbot sind das Schöpfen mit Handgefäßen und das Tränken von Vieh an eigens dafür eingerichteten Tränken.

Die Behörde appelliert an die Bürger, auf die Nutzung von Pumpen zur Gartenbewässerung zu verzichten und stattdessen auf Regentonnen oder Zisternen zurückzugreifen. Verstöße gegen das Verbot können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Der genaue Wortlaut der Verfügung ist im Amtsblatt des Kreises einsehbar.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Wasser (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Der Märkische Kreis hat ein Verbot der Wasserentnahme aus Gewässern erlassen.
  • Grund sind anhaltende Trockenheit und niedrige Wasserstände.
  • Das Verbot gilt ab dem 9. Juli bis zum 31. Oktober.

Warum ist das wichtig?

  • Schutz der Wasserressourcen angesichts von Trockenheit und niedrigen Wasserständen
  • Vermeidung von Umweltschäden durch übermäßige Wasserentnahme
  • Förderung nachhaltiger Wassernutzung durch alternative Bewässerungsmethoden

Wer ist betroffen?

  • Bürger des Märkischen Kreises
  • Besitzer von oberirdischen Fließgewässern
  • Viehhalter (mit speziellen Ausnahmen)

Zahlen/Fakten?

  • Verbot der Wasserentnahme seit 9. Juli bis 31. Oktober
  • Bußgeld bei Verstößen bis zu 50.000 Euro
  • Ausnahmen: Schöpfen mit Handgefäßen, Tränken von Vieh an dafür eingerichteten Stellen

Wie geht’s weiter?

  • Überwachung der Wasserstände bis zum 31. Oktober
  • Möglichkeit zur Verlängerung oder vorzeitigen Aufhebung des Verbots
  • Appell an Bürger, auf alternative Bewässerungsmethoden umzusteigen
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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