Rheinland-Pfalz - Was ist passiert – was dahinter steckt
Bildungspolitik in Rheinland-Pfalz modernisiert
Mainz () – Der rheinland-pfälzische Landtag hat in zweiter Lesung ein neues Landesbildungszeitgesetz beschlossen. Damit wird das bestehende Bildungsfreistellungsrecht modernisiert und an die heutige Arbeitswelt angepasst, wie das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung mitteilte.
Ziel des Gesetzes ist es, den Zugang zu beruflicher, gesellschaftspolitischer und ehrenamtlicher Weiterbildung für Beschäftigte zu stärken.
Das Gesetz berücksichtigt ausdrücklich digitale und hybride Lernformate und soll so die Vereinbarkeit von Beruf, Bildung und Familie verbessern.
Weiterbildungsministerin Dörte Schall betonte, das Gesetz schaffe einen Ausgleich zwischen den Interessen der Beschäftigten und der Unternehmen. Es eröffne Chancen für die Arbeitnehmer und stärke zugleich die Betriebe durch qualifizierte Fachkräfte.
Das Gesetz tritt nach seiner Verkündung in Kraft.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Klassenraum in einer Schule (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Rheinland-pfälzischer Landtag hat neues Landesbildungszeitgesetz beschlossen.
- Gesetz modernisiert bestehendes Bildungsfreistellungsrecht und stärkt Zugang zu Weiterbildung.
- Berücksichtigt digitale und hybride Lernformate zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Bildung.
Warum ist das wichtig?
- Stärkung des Zugangs zu Weiterbildung für Beschäftigte
- Modernisierung des Bildungsfreistellungsrechts für die heutige Arbeitswelt
- Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf, Bildung und Familie
Wer ist betroffen?
- Beschäftigte
- Unternehmen
- Arbeitnehmer
Zahlen/Fakten?
- Neues Landesbildungszeitgesetz in Rheinland-Pfalz beschlossen
- Modernisierung des Bildungsfreistellungsrechts zur Anpassung an die heutige Arbeitswelt
- Berücksichtigung digitaler und hybrider Lernformate für bessere Vereinbarkeit von Beruf, Bildung und Familie
Wie geht’s weiter?
- Gesetz tritt nach Verkündung in Kraft
- Zugang zu Weiterbildung für Beschäftigte stärken
- Berücksichtigung digitaler und hybrider Lernformate
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