Rheinland-Pfalz - Was ist passiert – was dahinter steckt
Tarifpolitik im Steinmetzhandwerk Rheinland-Pfalz
Mainz () – Arbeitsministerin Dörte Schall hat den Lohn- und Gehaltstarifvertrag für das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk für Rheinland-Pfalz für allgemeinverbindlich erklärt. Das teilte das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung am Montag mit.
Die Regelung tritt rückwirkend zum 1. Januar in Kraft und wird in den kommenden Tagen im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Allgemeinverbindlicherklärung sichert nach Angaben der Ministerin faire Löhne und Wettbewerbsbedingungen in dem Handwerk und schützt vor Lohndumping. Die Beschäftigten und auch die tarifgebundenen Unternehmen profitierten davon, dass faire Bedingungen für alle gelten, sagte Schall.
In dem Beruf, der Tradition, Fachwissen und körperlich anspruchsvolle Arbeit vereine, habe die Fachkräftesicherung eine große Bedeutung.
Der Tarifvertrag betrifft knapp 600 Arbeitnehmer in Rheinland-Pfalz und legt Stundenlöhne zwischen 13,26 und 21,86 Euro fest. Den Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung stellten gemeinsam der Landesinnungsverband des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks Hessen, der Landesinnungsverband Rheinland-Pfalz sowie die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt.
Der rheinland-pfälzische Tarifausschuss hatte die Maßnahme empfohlen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Dörte Schall |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Arbeitsministerin Dörte Schall erklärt Lohn- und Gehaltstarifvertrag für Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk in Rheinland-Pfalz für allgemeinverbindlich.
- Regelung tritt rückwirkend zum 1. Januar in Kraft und sichert faire Löhne sowie Wettbewerbsbedingungen.
- Tarifvertrag betrifft knapp 600 Arbeitnehmer und legt Stundenlöhne zwischen 13,26 und 21,86 Euro fest.
Warum ist das wichtig?
- Sicherung fairer Löhne und Wettbewerbsbedingungen
- Schutz vor Lohndumping
- Bedeutung der Fachkräftesicherung in einem traditionsreichen Handwerk
Wer ist betroffen?
- Beschäftigte im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk in Rheinland-Pfalz
- tarifgebundene Unternehmen
- Landesinnungsverbände des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks
Zahlen/Fakten?
- Lohn- und Gehaltstarifvertrag für Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk in Rheinland-Pfalz
- Gilt für knapp 600 Arbeitnehmer
- Stundenlöhne zwischen 13,26 und 21,86 Euro
Wie geht’s weiter?
- Veröffentlichung im Bundesanzeiger in den kommenden Tagen
- Sicherstellung fairer Löhne und Wettbewerbsbedingungen
- Bedeutung der Fachkräftesicherung im Beruf
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