Nordrhein-Westfalen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Wirtschaftliche Entscheidungen in Nordrhein-Westfalen
Münster () – Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass das Corona-Förderprogramm „Überbrückungshilfe III NRW“ im Einklang mit dem europäischen Beihilfenrecht stand. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit.
Es wies damit die Berufung einer Fitnessstudio-Betreiberin aus dem Raum Aachen ab, die eine weitere Förderung in siebenstelliger Höhe für Hygienemaßnahmen begehrt hatte.
Der 4. Senat des OVG begründete das Urteil damit, dass die Klägerin nach der ständigen Förderpraxis des Landes keinen Anspruch auf eine zusätzliche Überbrückungshilfe habe. Die Bezirksregierung Köln habe die Ablehnung bestimmter Fixkostenpositionen im Rahmen ihrer Ermessensentscheidung und in Übereinstimmung mit der Förderrichtlinie sowie der befristeten „Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“ der EU getroffen.
Diese Regelung sei zum 30. Juni 2022 ausgelaufen, sodass eine Bewilligung danach nicht mehr möglich gewesen sei.
Das Gericht betonte, dass das Land mit dem Programm, das zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz kleiner und mittlerer Unternehmen während der Pandemie diente, die unionsrechtlichen Vorgaben im Grundsatz eingehalten habe. Die Konkretisierung förderfähiger Fixkosten über eine Verwaltungsvorschrift stehe im Einklang mit dem europäischen Rechtsrahmen.
Gegen das Urteil kann die Klägerin Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Justicia (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entscheidet, dass das Corona-Förderprogramm "Überbrückungshilfe III NRW" rechtmäßig ist.
- Berufung einer Fitnessstudio-Betreiberin auf zusätzliche Förderung wird abgewiesen.
- Gericht bestätigt, dass die Förderrichtlinien und EU-Richtlinien eingehalten wurden.
Warum ist das wichtig?
- Bestätigung der Rechtmäßigkeit des Corona-Förderprogramms für Unternehmen
- Klärung der Förderpraxis im Einklang mit europäischen Beihilfenrecht
- Bedeutung für Wirtschaftssicherheit kleiner und mittlerer Unternehmen während der Pandemie
Wer ist betroffen?
- Fitnessstudio-Betreiberin aus dem Raum Aachen
- kleine und mittlere Unternehmen während der Pandemie
- Bezirksregierung Köln
Zahlen/Fakten?
- Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bestätigt Europarichtlinienkonformität des Corona-Förderprogramms "Überbrückungshilfe III NRW".
- Klägerin forderte siebenstellige Förderung für Hygienemaßnahmen, Berufung wurde abgewiesen.
- Bewilligung von Fördermitteln nach Erlass der "Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020" am 30. Juni 2022 nicht mehr möglich.
Wie geht’s weiter?
- Klägerin kann Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen
- Weitere Förderungen nicht vorgesehen
- Programm zur Sicherung wirtschaftlicher Existenz ausgerichtet
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