Hessen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Rechtslage zu Transidentität in Frankfurt
Frankfurt am Main () – Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat einem Informationsportal verboten, eine Transfrau als „Herr in Damenkleidung“ zu bezeichnen oder ihr die rechtliche Identität als Frau abzusprechen. Das Gericht gab damit der Klage einer transidentitären Frau statt, die Zugang zu einem Frauenfitnessstudio begehrt hatte, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.
Die Klägerin hatte 2021 eine gerichtliche Änderung ihres Personenstandes von männlich zu weiblich und eine Änderung ihres Vornamens erwirkt.
2024 begehrte sie unter Offenlegung ihrer Transidentität ein Probetraining in einem Frauenfitnessstudio, was die Inhaberin ablehnte. Daraufhin veröffentlichte die Beklagte auf ihrer Webseite innerhalb weniger Tage sieben Artikel mit Fotos der Klägerin, in denen unter anderem behauptet wurde, sie sei biologisch und rechtlich ein Mann und gebe nur vor, eine Frau zu sein.
Der 16. Zivilsenat bestätigte, dass diese Äußerungen unwahr seien und in das Persönlichkeitsrecht der Klägerin eingriffen.
Auch die Veröffentlichung des Vor- und Nachnamens sowie der Fotos sei rechtswidrig. Die Klägerin habe zudem Anspruch auf eine Geldentschädigung von 6.000 Euro.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Beklagte kann die Zulassung der Revision vor dem Bundesgerichtshof beantragen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Justicia (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Oberlandesgericht Frankfurt am Main verbietet Informationsportal, Transfrau abwertend zu bezeichnen.
- Klägerin hatte gerichtliche Änderung ihres Geschlechts und Namens erwirkt und wollte Zugang zu Frauenfitnessstudio.
- Gericht erkennt Persönlichkeitsrechtsverletzungen und spricht Klägerin 6.000 Euro zu.
Warum ist das wichtig?
- Schutz der Identität von Transpersonen
- Wahrung des Persönlichkeitsrechts
- Präzedenzfall für ähnliche rechtliche Auseinandersetzungen
Wer ist betroffen?
- Transidentitäre Frau
- Inhaberin des Frauenfitnessstudios
- Informationsportal
Zahlen/Fakten?
- Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied gegen die Bezeichnung „Herr in Damenkleidung“
- Klägerin erwirkte 2021 Änderung des Personenstandes von männlich zu weiblich
- Anspruch auf Geldentschädigung von 6.000 Euro
Wie geht’s weiter?
- Die Beklagte kann die Zulassung der Revision vor dem Bundesgerichtshof beantragen.
- Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
- Die Klägerin erhält eine Geldentschädigung von 6.000 Euro.
- Republica-Gründer empfiehlt Abschied von Plattform X - 21. Mai 2026
- Bericht: Rentenkommission will späteren Renteneintritt vorschlagen - 21. Mai 2026
- Lauterbach pocht auf Widerspruchslösung bei Organspende - 21. Mai 2026

