OLG bestätigt Urteil im Fall heimlicher Aufnahmen in Schlachthof teilweise

9. Juni 2026
1 min Lesezeit

OLG bestätigt Urteil im Fall heimlicher Aufnahmen in Schlachthof teilweise

Niedersachsen - Was ist passiert – was dahinter steckt

Rechtsprechung zu heimlichen Aufnahmen in Oldenburg

() – Das Oberlandesgericht Oldenburg hat im Berufungsverfahren um heimliche Aufnahmen in einem Schlachthofbetrieb das Urteil des Landgerichts Oldenburg teilweise abgeändert. Die Klägerin hatte die Beklagten verklagt, nachdem diese ohne Erlaubnis das Betriebsgelände betreten und Aufnahmen gemacht hatten, die später auf der Homepage einer Tierrechts-Organisation veröffentlicht wurden.

Ein Beklagter wurde nun auch für die Veröffentlichung bestimmter Posts auf Instagram zur Schadensersatzverpflichtung dem Grunde nach verurteilt.

Der Senat stellte fest, dass die Veröffentlichung der heimlich aufgenommenen Bilder und Videos einen Eingriff in das Unternehmerpersönlichkeitsrecht der Klägerin darstellt. Trotz der Argumentation der Beklagten, dass die Videos Tierrechtsverstöße belegten und von der Meinungsfreiheit gedeckt seien, sah das Gericht die Veröffentlichung als rechtswidrig an.

Der Beklagte konnte jedoch nicht dazu verpflichtet werden, zukünftige Veröffentlichungen auf Social-Media-Kanälen zu unterlassen, da der Unterlassungsanspruch zu weitreichend formuliert war.

Die Berufung der Beklagten hatte teilweise Erfolg. Die Frau wurde nur dazu verurteilt, das Verbreiten bestimmter Aufnahmen zu unterlassen, nicht aber das Verbreitenlassen.

Beide Beklagten wurden jedoch weiterhin dazu verurteilt, das Betriebsgelände der Klägerin nicht zu betreten. Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Justicia (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Oberlandesgericht Oldenburg ändert Urteil des Landgerichts Oldenburg im Berufungsverfahren ab.
  • Beklagte hatten ohne Erlaubnis Aufnahmen in einem Schlachthof gemacht und diese veröffentlicht.
  • Veröffentlichung der Aufnahmen stellt einen Eingriff in das Unternehmerpersönlichkeitsrecht der Klägerin dar.

Warum ist das wichtig?

  • Schutz der Unternehmerpersönlichkeit und Privatsphäre
  • Relevanz von Tierrechtsfragen in der öffentlichen Diskussion
  • Bedeutung von rechtlichen Rahmenbedingungen für die Veröffentlichung von Informationen

Wer ist betroffen?

  • Klägerin (Schlachthofbetreiberin)
  • Beklagte (Tierrechts-Aktivisten)
  • Betreiber von Social-Media-Kanälen (Instagram)

Zahlen/Fakten?

  • Oberlandesgericht Oldenburg hat Urteil des Landgerichts teilweise abgeändert
  • Beklagter wurde zur Schadensersatzverpflichtung verurteilt
  • Veröffentlichung der Aufnahmen stellt Eingriff in Unternehmerpersönlichkeitsrecht dar

Wie geht’s weiter?

  • Klägerin prüft mögliche weiterführende rechtliche Schritte.
  • Beklagte könnten gegen die Entscheidung Berufung einlegen.
  • Kontrolle und Einhaltung der Verhaltensregeln im Betrieb wird verstärkt.
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