Nordrhein-Westfalen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Windenergie-Entscheidung im Kreis Kleve
Kranenburg () – Der Eilantrag des Kreises Kleve gegen die Festlegung von vier Flächen im Reichswald als Windenergiebereiche und Beschleunigungsgebiete im Regionalplan Düsseldorf hat keinen Erfolg gehabt. Das Oberverwaltungsgericht hat dies mit einem Beschluss entschieden, der am 12. Juni zugestellt wurde.
Die 18. Änderung des Regionalplans Düsseldorf, die am 18. Juli bekanntgegeben wurde, sieht Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie vor.
Diese Regelung soll die Errichtung von Windenergieanlagen in den festgelegten Bereichen konzentrieren und in anderen Gebieten regelmäßig ausschließen. Der Kreis Kleve hatte argumentiert, dass die Genehmigungsanträge unter den Vorgaben der Regionalplanung nicht zumutbar seien.
Der 22. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat den Antrag abgelehnt, da die 18. Änderung des Regionalplans nicht teilbar ist.
Eine Außervollzugsetzung der gesamten Änderung würde dazu führen, dass Windenergieanlagen im gesamten Planungsgebiet privilegiert zulässig wären. Der Beschluss ist unanfechtbar.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Windräder (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Eilantrag des Kreises Kleve gegen Windenergiebereiche im Reichswald abgelehnt.
- Oberverwaltungsgericht entscheidet, dass die 18. Änderung des Regionalplans Düsseldorf nicht teilbar ist.
- Beschluss ist unanfechtbar.
Warum ist das wichtig?
- Wichtige Entscheidung für die Planung von Windenergieanlagen im Regionalplan Düsseldorf
- Fokus auf konkrete Vorranggebiete zur Förderung erneuerbarer Energien
- Rechtliche Klarheit zur Genehmigungspraxis bei Windenergieprojekten
Wer ist betroffen?
- Kreis Kleve
- Betreiber von Windenergieanlagen
- Anwohner im Planungsgebiet
Zahlen/Fakten?
- Eilantrag des Kreises Kleve gegen Windenergiebereiche erfolgreich abgelehnt
-
- Änderung des Regionalplans Düsseldorf am 18. Juli bekanntgegeben
- Beschluss des Oberverwaltungsgerichts am 12. Juni zugestellt
Wie geht’s weiter?
- Umsetzung der 18. Änderung des Regionalplans Düsseldorf
- Konzentration der Windenergieanlagen auf festgelegte Vorranggebiete
- Keine Möglichkeit der Anfechtung des Beschlusses
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