Nordrhein-Westfalen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Sicherheit am Flughafen Köln/Bonn
Köln () – Die Bundespolizei hat am Flughafen Köln/Bonn mehrere verbotene Waffen in einem Reisenden-Gepäck sichergestellt. Wie die Beamten mitteilten, entdeckten sie am Mittwochnachmittag bei einer Luftsicherheitskontrolle drei sogenannte Wurfsterne.
Der 35-jährige Reisende aus Recklinghausen gab an, die Metallsterne in Japan als Souvenir gekauft und nicht gewusst zu haben, dass sie sich noch in seiner Tasche befanden.
Nach deutschem Waffengesetz sind Wurfsterne jedoch verbotene Waffen, deren Besitz bereits eine Straftat darstellt.
Die Bundespolizei leitete ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf einen Verstoß gegen das Waffengesetz sowie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Luftsicherheitsgesetz ein. Nach Abschluss der Maßnahmen konnte der Mann seine Reise nach London fortsetzen.
Die Behörde wies darauf hin, dass viele im Ausland frei verkäufliche Souvenirs in Deutschland unter das Waffenrecht fallen können.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | verbotene Wurfsterne (Archiv), Bundespolizei via |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Bundespolizei sichert verbotene Wurfsterne im Gepäck eines Reisenden am Flughafen Köln/Bonn.
- Reisender aus Recklinghausen wusste nicht, dass die Wurfsterne in seiner Tasche waren.
- Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Waffengesetz eingeleitet; Reise nach London konnte fortgesetzt werden.
Warum ist das wichtig?
- Verbotene Waffen gefährden die Luftsicherheit.
- Unkenntnis über das Waffengesetz kann rechtliche Konsequenzen für Reisende haben.
- Aufklärung über internationale Unterschiede im Waffenrecht ist wichtig für Reisende.
Wer ist betroffen?
- 35-jähriger Reisender aus Recklinghausen
- Bundespolizei
- Flughafen Köln/Bonn
Zahlen/Fakten?
- 3 Wurfsterne sichergestellt
- 35-jähriger Reisender aus Recklinghausen
- Verstöße gegen das Waffengesetz und Luftsicherheitsgesetz
Wie geht’s weiter?
- Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz
- Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Luftsicherheitsgesetz
- Reisender konnte seine Reise nach London fortsetzen
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