Polizei stellt Druckluftpistole und Messer am Flughafen sicher

2. Februar 2026
1 min Lesezeit

Polizei stellt Druckluftpistole und Messer am Flughafen sicher

Nordrhein-Westfalen - Was ist passiert – was dahinter steckt

Sicherheit am Flughafen Köln Bonn

() – Die Bundespolizei hat am Flughafen Köln eine schusswaffenähnliche Druckluftpistole in einem Reisekoffer sichergestellt. Wie die Polizei am Montag mitteilte, hatte ein Sicherheitsmitarbeiter die Beamten informiert, nachdem er das Objekt auf dem Monitor entdeckt hatte.

Der 46-jährige Besitzer des Koffers gab an, die Waffe im Internet gekauft zu haben, um auf seiner Finca auf Mallorca damit zu schießen.

Da die Druckluftpistole mit einer Energie von 7,5 Joule kein erforderliches Prüfzeichen aufwies und der Mann weder Waffenbesitzkarte noch Waffenschein vorlegen konnte, wurde die Waffe sichergestellt. Ihm droht nun ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Er konnte seine Reise nach jedoch fortsetzen.

Rund zwei Stunden später wurden die Beamten erneut alarmiert. Bei einer Luftsicherheitskontrolle war im Handgepäck eines 25-jährigen Deutschen ein Einhandmesser gefunden worden.

Der Mann erklärte, das Messer in seinem Rucksack vergessen zu haben. Gegen ihn wird nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffen- und Luftsicherheitsgesetz eingeleitet.

Auch er durfte weiterfliegen, allerdings ohne das Messer.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Schusswaffe im Reisegepäck (Archiv), Bundespolizeiinspektion Flughafen Köln Bonn via

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Bundespolizei sichert schusswaffenähnliche Druckluftpistole am Flughafen Köln Bonn.
  • Anhänger hatte keine Waffenbesitzkarte und es droht ein Strafverfahren.
  • Einhandmesser im Handgepäck eines Passagiers gefunden, Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Warum ist das wichtig?

  • Sicherstellung von illegalen Waffen verstärkt die Sicherheit an Flughäfen.
  • Verstoß gegen das Waffengesetz fördert Bewusstsein für rechtliche Bestimmungen.
  • Erhöhung der Aufmerksamkeit bei Sicherheitskontrollen schützt Passagiere.

Wer ist betroffen?

  • 46-jähriger Mann, Besitzer der Druckluftpistole
  • 25-jähriger deutscher Mann, Besitzer des Einhandmessers

Zahlen/Fakten?

  • 46-jähriger Mann hatte Druckluftpistole im Koffer
  • Druckluftpistole hatte 7,5 Joule Energie, kein Prüfzeichen
  • 25-jähriger Deutscher hatte Einhandmesser im Handgepäck

Wie geht’s weiter?

  • Strafverfahren gegen 46-Jährigen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz droht
  • Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen 25-Jährigen nach Waffen- und Luftsicherheitsgesetz eingeleitet
  • Beide konnten ihre Reisen fortsetzen, jedoch ohne die sichergestellten Gegenstände
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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