Mecklenburg-Vorpommern - Was ist passiert – was dahinter steckt
Energiewende und Bürgerbeteiligung in Schwerin
Schwerin () – Die Linksfraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat gemeinsam mit ihrem Koalitionspartner einen geänderten Entwurf für das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz vorgelegt. Dies teilte die Fraktionsvorsitzende Jeannine Rösler mit.
Demnach sollen künftig feste jährliche Zahlungen anstelle einer Beteiligung am Stromertrag treten.
Für Windkraftanlagen sind dem Entwurf zufolge 5.000 Euro je vollem Megawatt installierter Leistung für Bürger sowie ein weiterer gleicher Betrag für die betroffenen Gemeinden vorgesehen. Bei Photovoltaik-Anlagen sollen es jeweils 2.500 Euro sein.
Der Schritt weg von Cent-Beträgen pro Kilowattstunde sei eine Reaktion auf kritische Stimmen aus der Anhörung.
Rösler begründete die Änderung mit einer besseren Verständlichkeit und Planbarkeit. Feste Beträge seien für Bürger und Kommunen deutlicher nachvollziehbar, und auch die Windbranche profitiere von der Unabhängigkeit von wetterbedingten Schwankungen.
Das Gesetz solle vor allem Akzeptanz schaffen, da Vertrauen und Transparenz die Grundlage dafür seien, dass die Menschen vor Ort von der Energiewende profitieren.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Windräder (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Die Linksfraktion in Mecklenburg-Vorpommern hat einen geänderten Entwurf für das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz vorgelegt.
- Künftig sollen feste jährliche Zahlungen anstelle einer Beteiligung am Stromertrag eingeführt werden.
- Beträge von 5.000 Euro pro Megawatt für Windkraftanlagen und 2.500 Euro für Photovoltaik-Anlagen sind vorgesehen.
Warum ist das wichtig?
- Schaffung von Akzeptanz für erneuerbare Energien
- Verbesserung der Verständlichkeit und Planbarkeit für Bürger und Gemeinden
- Unabhängigkeit von wetterbedingten Schwankungen für die Windbranche
Wer ist betroffen?
- Bürger
- Gemeinden
- Windbranche
Zahlen/Fakten?
- 5.000 Euro je vollem Megawatt installierter Leistung für Bürger von Windkraftanlagen
- 5.000 Euro für betroffene Gemeinden von Windkraftanlagen
- 2.500 Euro für Photovoltaik-Anlagen jeweils für Bürger und Gemeinden
Wie geht’s weiter?
- Feste jährliche Zahlungen anstelle von Stromerträgen
- 5.000 Euro pro Megawatt für Bürger und Gemeinden bei Windkraft
- Ziel: Akzeptanz und Transparenz für die Energiewende schaffen
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