Mecklenburg-Vorpommern - Was ist passiert – was dahinter steckt
Politik in Mecklenburg-Vorpommern: Windkraftbeteiligung
Greifswald () – Die Regierungsfraktionen von SPD und Linken haben eine grundlegende Änderung des Gesetzentwurfes zur Bürger- und Gemeindenbeteiligung beschlossen. Die ursprünglich vorgesehenen Beteiligungssätze von in der Regel 0,6 Cent pro erzeugter Kilowattstunde für Windkraftanlagen wurden auf einen Festbetrag von jährlich 10.000 Euro pro installiertem Megawatt Leistung reduziert.
Dies bedeutet eine Halbierung der Vergütung auf etwa 0,3 Cent pro erzeugter Kilowattstunde für eine typische Windkraftanlage der 5 Megawatt-Klasse.
Hannes Damm, energiepolitischer Sprecher der Grünen im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, begrüßt die Korrektur und betont, dass die ursprünglichen Beteiligungssätze nicht zu höheren Einnahmen für die Bürger und Gemeinden geführt hätten. Vielmehr hätten sie die Energiewende gefährdet, da viele Projekte unwirtschaftlich geworden wären.
Damm hebt hervor, dass die neue Regelung eine faire finanzielle Teilhabe vor Ort sicherstellt und bereits vor über einem Jahr von den Grünen vorgeschlagen wurde.
Allerdings bleibt die finanzielle Beteiligung an Bestandsanlagen weiterhin ungelöst. Betreiber von Windkraftanlagen, die vor Inkrafttreten des aktuellen Gesetzes errichtet wurden, sind nicht zur Zahlung einer Abgabe an Anwohner oder Gemeinden verpflichtet.
Damm kritisiert dies als ungerecht und kündigt einen Änderungsantrag an, der auch eine verpflichtende Zahlung für Altanlagen vorsieht.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Windräder (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Regierungsfraktionen von SPD und Linken ändern Gesetzentwurf zur Bürger- und Gemeindenbeteiligung.
- Beteiligungssätze wurden von 0,6 Cent auf 10.000 Euro pro installiertem Megawatt reduziert.
- Finanzielle Beteiligung an Bestandsanlagen bleibt ungelöst; Hannes Damm kündigt Änderungsantrag an.
Warum ist das wichtig?
- Reduzierung der Vergütung fördert wirtschaftliche Tragfähigkeit von Windkraftprojekten.
- Sicherstellung einer fairen finanziellen Teilhabe vor Ort.
- Notwendigkeit einer Regelung für die finanzielle Beteiligung an bestehenden Anlagen.
Wer ist betroffen?
- Bürger und Gemeinden
- Betreiber von Windkraftanlagen
- Anwohner
Zahlen/Fakten?
- Beteiligungssätze reduziert von 0,6 Cent auf 10.000 Euro pro installiertem Megawatt.
- Halbierung der Vergütung auf etwa 0,3 Cent pro erzeugter Kilowattstunde für 5 Megawatt-Windkraftanlage.
- Finanzielle Beteiligung an Bestandsanlagen bleibt ungelöst; keine Abgabe für Betreiber von Altanlagen.
Wie geht’s weiter?
- Entscheidung zur Reduzierung der Beteiligungssätze umgesetzt
- Änderungsantrag für verpflichtende Zahlungen von Altanlagen angekündigt
- Finanzielle Beteiligung an Bestandsanlagen bleibt ein ungelöstes Problem
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