Mecklenburg-Vorpommern - Was ist passiert – was dahinter steckt
Justizreform in Mecklenburg-Vorpommern
Schwerin () – Die Justizministerin von Mecklenburg-Vorpommern, Jacqueline Bernhardt, hat ihren Verzicht auf die Ausübung des externen Weisungsrechts gegenüber den Staatsanwaltschaften des Landes in einem schriftlichen Erlass festgeschrieben. Das teilte das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz mit.
Der Erlass, der Ende 2025 unterzeichnet wurde, dokumentiere eine seit Bernhardts Amtsübernahme praktizierte Verwaltungsübung.
Bernhardt betonte, die Staatsanwälte seien dem Legalitätsprinzip verpflichtet, weshalb ihnen und nicht dem Ministerium die Entscheidungshoheit über Ermittlungen obliege. Sie habe vollstes Vertrauen in die Arbeit der Staatsanwaltschaften, die täglich unter hoher Belastung hervorragende Arbeit leisteten.
Das externe Weisungsrecht, das sich aus den Paragrafen 146 und 147 des Gerichtsverfassungsgesetzes ergebe, gehöre zur Fachaufsicht des Ministeriums.
Die Ministerin begründete den Schritt auch mit der in europäischen Rechtsstaatsberichten geäußerten Kritik an dem Weisungsrecht in Deutschland. Der Erlass könne nur schriftlich aufgehoben werden, was eine künftige politische Führung dazu zwingen würde, eine Einschränkung der Eigenständigkeit der Staatsanwaltschaften schriftlich zu fixieren.
Damit solle die Resilienz der Justiz gestärkt werden.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Jacqueline Bernhardt |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Jacqueline Bernhardt verzichtet auf das externe Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern.
- Der Erlass dokumentiert eine bereits gelebte Praxis seit Bernhardts Amtsübernahme.
- Ziel ist es, die Eigenständigkeit der Staatsanwaltschaften zu stärken und die Resilienz der Justiz zu fördern.
Warum ist das wichtig?
- Stärkung der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften
- Förderung des Vertrauens in die Justiz
- Reaktion auf europäische Kritik am Weisungsrecht
Wer ist betroffen?
- Jacqueline Bernhardt, Justizministerin von Mecklenburg-Vorpommern
- Staatsanwaltschaften des Landes
- künftige politische Führung
Zahlen/Fakten?
- Erlass zur Ausübung des externen Weisungsrechts wurde Ende 2025 unterzeichnet.
- Entscheidungshoheit über Ermittlungen obliegt den Staatsanwaltschaften, nicht dem Ministerium.
- Externes Weisungsrecht stammt aus den Paragrafen 146 und 147 des Gerichtsverfassungsgesetzes.
Wie geht’s weiter?
- Stärkung der Eigenständigkeit der Staatsanwaltschaften
- Vertrauen in die Arbeit der Staatsanwaltschaften
- Resilienz der Justiz soll erhöht werden
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