Hessen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesellschaft: Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in Frankfurt
Frankfurt am Main () – Die Stadt Frankfurt am Main sieht sich gut auf den ab dem Schuljahr 2026/2027 geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder vorbereitet. Das teilte Bildungsdezernentin Sylvia Weber (SPD) am Montag mit.
Der Magistrat hat in seiner Sitzung am vergangenen Freitag die verbindlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung des Rechts beschlossen, über die nun die Stadtverordnetenversammlung final abstimmen muss.
Ziel sei es, ein verbundenes Ganztagssystem zwischen Grundschulen, kommunalen Betreuungsangeboten, Horten und außerschulischen Partnern zu schaffen. Das Gesamtkonzept Ganztag wurde bereits 2017 auf den Weg gebracht und in einem Beteiligungsprozess mit Trägern, Eltern und Kindern weiterentwickelt.
Der Anspruch startet zunächst für Erstklässler und wird jährlich um eine Klassenstufe erweitert, bis er 2029 für alle Grundschulkinder gilt.
Zu den geplanten Maßnahmen gehören eine Betreuungsplatzgarantie, transparente Angebotsstrukturen und die Stärkung der multiprofessionellen Zusammenarbeit. Die Personalbemessung in den kommunalen Betreuungsangeboten soll an den hessischen Standard angepasst werden, und jeder Träger erhält eine halbe Stelle für die Koordination.
Das Angebot soll montags bis freitags von 7.30 bis 17 Uhr, inklusive des Schulunterrichts, verfügbar sein.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Kinder in einer Schule (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Frankfurt am Main bereitet sich auf den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab Schuljahr 2026/2027 vor.
- Der Magistrat hat die Rahmenbedingungen für die Umsetzung des Rechts beschlossen.
- Der Ganztagsanspruch startet zunächst für Erstklässler und wird bis 2029 auf alle Grundschulkinder ausgeweitet.
Warum ist das wichtig?
- Vorbereitung auf Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026/2027
- Ziel eines integrierten Ganztagssystems zur Unterstützung von Grundschulkindern
- Maßnahmen zur Verbesserung der Betreuungsqualität und Personalressourcierung
Wer ist betroffen?
- Grundschulkinder
- Eltern
- Träger von Betreuungsangeboten
Zahlen/Fakten?
- Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab Schuljahr 2026/2027
- Anspruch beginnt für Erstklässler und wird jährlich um eine Klassenstufe bis 2029 erweitert
- Betreuungsangebot montags bis freitags von 7.30 bis 17 Uhr verfügbar
Wie geht’s weiter?
- Verabschiedung der Rahmenbedingungen durch die Stadtverordnetenversammlung
- Umsetzung des Ganztagssystems in Kooperation mit verschiedenen Trägern
- Einführung des Rechtsanspruchs stufenweise bis 2029 für alle Grundschulkinder
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