Nordrhein-Westfalen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Bildungspolitik in Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf () – Nordrhein-Westfalen hat ein neues Förderprogramm für gebundene Ganztagsförderschulen im Primarbereich aufgelegt. Wie das Ministerium für Schule und Bildung mitteilte, sollen mit dem Programm „Ganztag Plus“ zusätzliche Mittel bereitgestellt werden, um die Schulen bei der Erfüllung des ab dem Schuljahr 2026/2027 schrittweise aufwachsenden Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung zu unterstützen.
Die Gelder können unter anderem für Angebote am Nachmittag, an unterrichtsfreien Tagen oder in den Ferien eingesetzt werden.
Schulministerin Dorothee Feller erklärte, das Land leiste bewusst einen zusätzlichen Beitrag, damit Kinder an Förderschulen verlässliche Angebote erhalten könnten. Gerade für diese Schüler sei Kontinuität über den Unterricht hinaus wichtig.
Der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung gilt ab dem 1. August 2026 bundesweit schrittweise für Kinder im Grundschulalter und umfasst acht Stunden täglich an Werktagen sowie die Ferien. Eine Schließzeit der Ganztagsangebote von bis zu vier Wochen während der Schulferien soll vom Land ermöglicht werden.
Das Programm richtet sich an öffentliche und private Träger gebundener Ganztagsförderschulen im Primarbereich.
Förderfähig sind zusätzliche Personalressourcen und Sachmittel. Pro Kind und Schuljahr können 1.541 Euro beantragt werden.
Die Antragsfrist für das Schuljahr 2026/2027 endet am 15. Juni 2026. Die Förderung wächst parallel zum Rechtsanspruch jahrgangsweise bis zur vierten Klasse im Schuljahr 2029/2030 an. Parallel zur Richtlinie veröffentlichte das Ministerium einen neuen Grundlagenerlass für den gebundenen Ganztag und außerunterrichtliche Angebote an weiterführenden Schulen und Förderschulen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Klassenraum in einer Schule (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Nordrhein-Westfalen startet das Förderprogramm „Ganztag Plus“ für gebundene Ganztagsförderschulen im Primarbereich.
- Ziel ist die Unterstützung der Schulen bei der Umsetzung des ab 2026 geltenden Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung.
- Fördermittel können für zusätzliche Personalressourcen und Sachmittel beantragt werden.
Warum ist das wichtig?
- Unterstützung für gebundene Ganztagsförderschulen im Primarbereich
- Sicherstellung von verlässlichen Angeboten für Kinder an Förderschulen
- Geplanter Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung ab 2026
Wer ist betroffen?
- Kinder im Grundschulalter
- Schüler an gebundenen Ganztagsförderschulen
- Öffentliche und private Träger von Förderschulen
Zahlen/Fakten?
- Programm „Ganztag Plus“ in Nordrhein-Westfalen für gebundene Ganztagsförderschulen
- Pro Kind und Schuljahr können 1.541 Euro beantragt werden
- Antragsfrist endet am 15. Juni 2026
Wie geht’s weiter?
- Umsetzung des Förderprogramms „Ganztag Plus“ ab 2026
- Anträge für Fördermittel bis 15. Juni 2026 stellen
- Finanzierung wächst bis 2029/2030 jahrgangsweise an
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