Hamburg - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesellschaft: Totschlag in Hamburg verurteilt
Hamburg () – Das Landgericht Hamburg hat einen 38-jährigen Mann wegen Totschlags an seiner Ehefrau zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Hanseatische Oberlandesgericht teilte am Dienstag mit, dass das Urteil nun rechtskräftig geworden sei, nachdem die Verteidigung ihre Revision zurückgenommen habe.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte D. W. seine Ehefrau am Abend des 2. Januar 2025 in der gemeinsamen Wohnung in Hamburg-Groß Borstel attackierte.
Er soll ihr unvermittelt mit der Faust auf die Nase geschlagen haben, wodurch das Nasenbein brach, und sie anschließend mit einem Textilband gewürgt haben. Als die Frau flüchtete, folgte er ihr mit einem Küchenmesser und stach ihr im Treppenhaus in den Hals.
Die Geschädigte S. W. brach im Fahrstuhl zusammen und verstarb noch am Tatort, obwohl Reanimationsmaßnahmen eingeleitet wurden.
Der Angeklagte verließ nach der Tat mit dem gemeinsamen dreijährigen Sohn das Haus. Das Schwurgericht hatte den Mann am 8. Oktober 2025 verurteilt.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Justicia |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- 38-jähriger Mann wegen Totschlags an Ehefrau zu 13 Jahren und 6 Monaten verurteilt
- Angeklagter griff seine Ehefrau am 2. Januar 2025 in der gemeinsamen Wohnung an
- Frau verstarb nach Attacke im Fahrstuhl, trotz Reanimationsmaßnahmen
Warum ist das wichtig?
- Schützt die Gesellschaft vor gewalttätigen Individuen
- Sendet eine klare Botschaft gegen häusliche Gewalt
- Stärkt das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit und Justiz
Wer ist betroffen?
- der Angeklagte D. W.
- die Geschädigte S. W.
- der gemeinsame dreijährige Sohn
Zahlen/Fakten?
- 13 Jahre und 6 Monate Freiheitsstrafe für Totschlag
- Tat am 2. Januar 2025 in Hamburg-Groß Borstel
- Geschädigte verstarb am Tatort, trotz Reanimationsmaßnahmen
Wie geht’s weiter?
- Es gibt keine weiteren rechtlichen Schritte gegen das Urteil.
- Der Angeklagte wird seine Strafe antreten.
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