Panorama: Bundesgerichtshof bestätigt Urteil Osnabrück
Osnabrück () – Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 22. Juni das Urteil des Landgerichts Osnabrück im Verfahren um die sogenannten Schwarzverkäufe von Kaminöfen und -einsätzen bestätigt. Das teilte das Landgericht Osnabrück am Dienstag mit.
Das Landgericht hatte am 21. Mai 2025 nach einem mehr als 27 Tage dauernden Prozess zwei Angeklagte wegen gemeinschaftlicher Untreue in 36 Fällen schuldig gesprochen.
Der 87 Jahre alte Angeklagte wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde; zudem verhängte das Gericht eine Gesamtgeldstrafe von 360 Tagessätzen zu je 2.000 Euro. Den 61 Jahre alten Angeklagten verurteilte es zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr.
Gegen zwei weitere Angeklagte wurde das Verfahren eingestellt, teils gegen Zahlung einer Geldauflage.
Nach den Feststellungen der Kammer hatten die beiden verurteilten Geschäftsführer innerhalb von 36 Monaten mindestens 252 Kaminöfen und -einsätze schwarz veräußert. Dadurch entstand dem Unternehmen ein Schaden von rund 410.000 Euro.
Die Erlöse teilten die Angeklagten unter sich auf. Der Bundesgerichtshof sah bei der Nachprüfung keine Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten und verwarf die Revisionen.
Das Urteil ist damit rechtskräftig.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundesgerichtshof (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Niedersachsen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Was ist passiert?
- Der Bundesgerichtshof bestätigte am 22. Juni das Urteil des Landgerichts Osnabrück im Verfahren um Schwarzverkäufe von Kaminöfen und -einsätzen
- Zwei Angeklagte wurden wegen gemeinschaftlicher Untreue in 36 Fällen schuldig gesprochen; ihnen wurden Freiheitsstrafen (Bewährung bei einem) sowie Geldstrafen auferlegt und die Revisionen verworfen
- Das Urteil gilt damit als rechtskräftig; insgesamt wurden mindestens 252 Kaminöfen und -einsätze schwarz verkauft und dem Unternehmen entstand ein Schaden von rund 410.000 Euro
Warum ist das wichtig?
- Gericht bestätigt rechtskräftig Verurteilung wegen gemeinschaftlicher Untreue bei Schwarzverkäufen von Kaminöfen und -einsätzen
- Durch die Schwarzverkäufe entstand dem Unternehmen ein Schaden von rund 410.000 Euro
- Nachprüfung durch den Bundesgerichtshof ergab keine Rechtsfehler, daher bleiben die Strafen bestehen
Wer ist betroffen?
- Zwei verurteilte Geschäftsführer eines Unternehmens
- Zwei weitere Angeklagte, bei denen das Verfahren teils gegen Geldauflage eingestellt wurde
Zahlen/Fakten?
- Beschluss vom 22. Juni bestätigt Urteil; Prozess dauerte mehr als 27 Tage
- Urteil vom 21. Mai 2025: 87-Jähriger zu Gesamtfreiheitsstrafe 1 Jahr 6 Monate (zur Bewährung) und Gesamtgeldstrafe 360 Tagessätze à 2.000 Euro; 61-Jähriger zu Gesamtfreiheitsstrafe 1 Jahr
- Schwarzverkäufe: in 36 Fällen mindestens 252 Kaminöfen und -einsätze in 36 Monaten; Schaden rund 410.000 Euro
Wie geht’s weiter?
- Das Urteil des Landgerichts Osnabrück ist durch den Bundesgerichtshof bestätigt und damit rechtskräftig
- Die Revisionen der Angeklagten wurden verworfen, es gibt keine Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten
- Die verurteilten Geschäftsführer müssen die festgesetzten Strafen aus dem rechtskräftigen Urteil hinnehmen, weitere Verfahren wurden eingestellt
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