Brandenburg - Was ist passiert – was dahinter steckt
Drogenschmuggel in Brandenburg entdeckt
Potsdam () – Der Zoll hat auf der Autobahn 10 bei Königs Wusterhausen mehr als fünf Kilogramm der illegalen Droge Ketamin sichergestellt. Wie das Hauptzollamt Potsdam mitteilte, wurde die Substanz bereits am 21. Dezember bei der Kontrolle eines belgischen Pkw entdeckt.
Die beiden Insassen hatten zunächst angegeben, es handele sich um Kreatin für den Muskelaufbau.
Erfahrene Beamte zweifelten jedoch an dieser Aussage und ließen das Pulver am Flughafen BER überprüfen. Noch vor dem Testergebnis korrigierte der Beifahrer seine Angabe und nannte Ketamin.
Die anschließende Analyse bestätigte, dass es sich um Ketamin-Hydrochlorid handelte, ein Narkosemittel, das auch als Partydroge missbraucht wird.
Aufgrund der großen Menge von über fünf Kilogramm geht der Zoll von einem gewerbsmäßigen Handel aus. Der Straßenverkaufswert wird auf etwa 200.000 Euro geschätzt.
Dem Besitzer der Substanz droht nun eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Die weiteren Ermittlungen hat das Zollfahndungsamt Berlin Brandenburg übernommen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Zoll |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Zoll sichert über fünf Kilogramm Ketamin auf Autobahn 10 bei Königs Wusterhausen.
- Insassen des Pkw gaben zunächst fälschlicherweise an, es handle sich um Kreatin.
- Nach Überprüfung bestätigte sich die Droge als Ketamin-Hydrochlorid; geschätzter Straßenverkaufswert von 200.000 Euro.
Warum ist das wichtig?
- Sicherstellung einer illegalen Droge erhöht die öffentliche Sicherheit.
- Verhindert gewerbsmäßigen Handel mit gefährlichen Substanzen.
- Schützt potenzielle Konsumenten vor gesundheitlichen Risiken.
Wer ist betroffen?
- Insassen des belgischen Pkw
- Besitzer der illegalen Droge
- Zollfahndungsamt Berlin Brandenburg
Zahlen/Fakten?
- Mehr als fünf Kilogramm Ketamin sichergestellt
- Straßenverkaufswert von etwa 200.000 Euro
- Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe droht
Wie geht’s weiter?
- Weitere Ermittlungen durch das Zollfahndungsamt Berlin Brandenburg
- Möglichkeit einer strafrechtlichen Verfolgung wegen gewerbsmäßigen Handels
- Abwarten der rechtlichen Konsequenzen für den Besitzer der Substanz
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