Berlin - Was ist passiert – was dahinter steckt
Rechtsprechung zu Sorben und Wenden in Brandenburg
Potsdam () – Das Oberverwaltungsgericht Berlin–Brandenburg hat die Rechtsstreitigkeiten um die Zuordnung mehrerer Gemeinden im Land Brandenburg zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben und Wenden weitgehend abgeschlossen. Das Gericht wies die Berufungsanträge der beteiligten Gemeinden und des Landes in sechs Beschlüssen vom 9. Juli überwiegend zurück, wie es am Freitag mitteilte.
Hintergrund sind Bescheide des brandenburgischen Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur, die für die Gemeinden Neuhausen/Spree, Neiße-Malxetal, Schenkendöbern, Schwielochsee, Märkische Heide und Felixsee feststellten, dass deren Gebiete ganz oder teilweise zum angestammten Siedlungsgebiet gehören.
Das Verwaltungsgericht Cottbus hatte den Klagen der Gemeinden gegen diese Bescheide teilweise stattgegeben. Es forderte den Nachweis einer kontinuierlichen sprachlichen oder kulturellen Tradition bis zur Gegenwart, der für einige Ortsteile nicht erbracht worden sei.
Die nun vom Oberverwaltungsgericht zurückgewiesenen Berufungsanträge stellten die Rechtsgrundlage und die Auslegung der Anforderungen an die Traditionspflege nicht grundlegend in Frage.
Lediglich für den Ortsteil Gablenz der Gemeinde Neuhausen/Spree ließ das Gericht die Berufung zu, da die vom Verwaltungsgericht herangezogenen Belege hinreichend in Zweifel gezogen wurden. In diesem Punkt wird sich ein Berufungsverfahren anschließen.
Die übrigen Beschlüsse sind unanfechtbar.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat Berufungsanträge mehrerer Gemeinden zurückgewiesen.
- Bescheide des Ministeriums stellten zur Zugehörigkeit zum Siedlungsgebiet der Sorben und Wenden fest.
- Berufung für Ortsteil Gablenz der Gemeinde Neuhausen/Spree wurde zugelassen.
Warum ist das wichtig?
- Klärung der territorialen Zugehörigkeit zu kulturellen Gebieten
- Stärkung der rechtlichen Grundlagen für die Sorben- und Wenden-Gemeinschaft
- Bedeutung für lokale Identität und Traditionen in betroffenen Gemeinden
Wer ist betroffen?
- Gemeinden Neuhausen/Spree, Neiße-Malxetal, Schenkendöbern, Schwielochsee, Märkische Heide, Felixsee
- Ortsteil Gablenz der Gemeinde Neuhausen/Spree
- Das brandenburgische Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Zahlen/Fakten?
- Oberverwaltungsgericht wies Berufungsanträge in sechs Beschlüssen zurück.
- Bescheide betrafen Gemeinden Neuhausen/Spree, Neiße-Malxetal, Schenkendöbern, Schwielochsee, Märkische Heide und Felixsee.
- Nur für Ortsteil Gablenz der Gemeinde Neuhausen/Spree wurde die Berufung zugelassen.
Wie geht’s weiter?
- Berufungsverfahren für Ortsteil Gablenz wird durchgeführt
- Weitere Beschlüsse sind unanfechtbar
- Keine Angabe
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