Reiseunternehmen muss über 222.000 Euro Strafe für Sozialbetrug zahlen

18. März 2026
1 min Lesezeit

Reiseunternehmen muss über 222.000 Euro Strafe für Sozialbetrug zahlen

Bayern - Was ist passiert – was dahinter steckt

Wirtschaft: Strafbefehle gegen Reiseunternehmen in Hof

() – Das Amtsgericht Hof hat rechtskräftige Strafbefehle gegen die Verantwortlichen eines oberfränkischen Reiseunternehmens erlassen. Das teilte das Hauptzollamt mit.

Den Verantwortlichen wird in 214 Fällen vorgeworfen, Arbeitsentgelt vorenthalten und veruntreut zu haben, was zu Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 222.480 Euro führte.

Den Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Bamberg zufolge betrieb das Unternehmen über Jahre ein gezieltes ‚Lohnsplitting‘. Dabei wurden Familienangehörige formal als geringfügig Beschäftigte angemeldet, obwohl sie teils nie für die Firma arbeiteten, um die tatsächlichen Lohnzahlungen zu verschleiern.

Zudem wurden zahlreiche ‚freie Mitarbeiter‘ beschäftigt, die nach Einschätzung der Deutschen Rentenversicherung jedoch als sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer hätten geführt werden müssen.

Der entstandene Schaden für die Sozialkassen beläuft sich laut Zoll auf rund 277.850 Euro. Zur Aufklärung des Falls werteten die Ermittler mehr als 1.700 Aktenseiten aus.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Polizeiauto (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Amtsgericht Hof erlässt rechtskräftige Strafbefehle gegen Verantwortliche eines Reiseunternehmens.
  • Vorwurf des Arbeitsentgeltvorenthaltens und Veruntreuung in 214 Fällen, Gesamtstrafe von 222.480 Euro.
  • Schaden für Sozialkassen beläuft sich auf rund 277.850 Euro aufgrund von Lohnsplitting und falscher Beschäftigung.

Warum ist das wichtig?

  • Schutz der Sozialkassen vor Missbrauch
  • Sicherstellung fairer Arbeitsbedingungen und gerechter Entlohnung
  • Prävention von Wettbewerbsverzerrungen durch illegale Praktiken

Wer ist betroffen?

  • Verantwortliche eines oberfränkischen Reiseunternehmens
  • Familienangehörige, die als geringfügig Beschäftigte angemeldet wurden
  • freie Mitarbeiter, die als sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer geführt werden müssten

Zahlen/Fakten?

  • 214 Fälle von vorenthaltenem und veruntreutem Arbeitsentgelt
  • Geldstrafen in Gesamthöhe von 222.480 Euro
  • Entstandener Schaden für die Sozialkassen: rund 277.850 Euro
  • Auswertung von mehr als 1.700 Aktenseiten

Wie geht’s weiter?

  • Mögliche weitere rechtliche Schritte gegen das Reiseunternehmen
  • Überprüfung der Arbeitsverhältnisse der betroffenen Mitarbeiter
  • Rückzahlungen an Sozialkassen könnten folgen
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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