Zoll deckt Schwarzarbeit und Mindestlohnverstöße im Münsterland auf

14. Januar 2026
1 min Lesezeit

Zoll deckt Schwarzarbeit und Mindestlohnverstöße im Münsterland auf

Nordrhein-Westfalen - Was ist passiert – was dahinter steckt

Wirtschaftliche Kontrollen im Münsterland

Münster () – Der Zoll hat bei Kontrollen im Münsterland mehrere Fälle von Schwarzarbeit, illegaler Beschäftigung und Verdachtsmomente auf Verstöße gegen den Mindestlohn aufgedeckt. Das teilte das Hauptzollamt Münster am Mittwoch mit.

Bei der Aktion am vergangenen Freitagnachmittag und in der Nacht waren insgesamt 34 Kräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Einsatz.

Schwerpunkte der Prüfungen lagen in der Stadt Münster, im südlichen Kreis und im gesamten Kreis Steinfurt. Besonders im Blick hatten die Beamten Friseure, Kosmetiksalons und Barbershops, da diese seit Jahresbeginn ihre Beschäftigten bereits vor Arbeitsantritt sozialversichern müssen.

Unter 90 befragten Personen fanden die Prüfer vier Schwarzarbeiter und drei Beschäftigte ohne Arbeitserlaubnis. In einem Restaurant entdeckten sie einen Koch, der sich seit fünf Jahren illegal in aufhielt.

Gegen die betroffenen Betriebe und in Fällen illegaler Beschäftigung auch gegen die Arbeitnehmer wurden Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet.

Zudem gab es zahlreiche Hinweise auf Lohnzahlungen unterhalb des aktuellen Mindestlohns von 13,90 Euro. Auffällig war, dass im Kreis Steinfurt zunächst mehrere Beschäftigte die Befragung verweigerten, nach einer Belehrung aber alle Angaben machten.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Polizeibeamte

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Zollkontrollen im Münsterland aufgedeckt
  • Fälle von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung festgestellt
  • Straf- und Bußgeldverfahren gegen Betriebe und Arbeitnehmer eingeleitet

Warum ist das wichtig?

  • Aufdeckung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung schützt den Arbeitsmarkt.
  • Einhaltung des Mindestlohns sichert faire Wettbewerbsbedingungen für alle Arbeitgeber.
  • Maßnahmen fördern soziale Sicherheit und rechtliche Rahmenbedingungen für Arbeitnehmer.

Wer ist betroffen?

  • Friseure, Kosmetiksalons und Barbershops
  • Schwarzarbeiter und Beschäftigte ohne Arbeitserlaubnis
  • Betriebe mit Angeboten unter dem Mindestlohn

Zahlen/Fakten?

  • 34 Kräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Einsatz
  • 90 befragte Personen, 4 Schwarzarbeiter, 3 Beschäftigte ohne Arbeitserlaubnis
  • Mindestlohn von 13,90 Euro festgestellt

Wie geht’s weiter?

  • Fortsetzung der Kontrollen im Münsterland geplant
  • Einleitung von Straf- und Bußgeldverfahren gegen betroffene Betriebe und Arbeitnehmer
  • Weitere Prüfungen im Bereich der Mindestlohnverstößen vorgesehen
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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