Panorama: Prozess in München
München () – Das Landgericht München II hat einen 28-jährigen Notfallsanitäter wegen gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, wie das Gericht am Freitag mitteilte.
Der Angeklagte hatte einer Ex-Partnerin im Jahr 2019 heimlich ein starkes Beruhigungsmittel in ein Getränk gemischt.
Zudem verabreichte er im Jahr 2023 einer Kollegin während des Dienstes das gleiche Mittel in einer Getränkedose und später über eine Infusion. Das Gericht sah das Motiv in einer sexuellen Anziehung durch die Hilflosigkeit der Frauen.
Bei der Strafzumessung wertete die Kammer den massiven Vertrauensbruch als belastend.
Zugunsten des nicht vorbestraften Angeklagten sprachen der lange Zeitabstand zu den Taten und eine Schlichtungsvereinbarung mit einer Geschädigten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision ist möglich.
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| Bildhinweis: | Justicia (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Bayern - Was ist passiert – was dahinter steckt
Was ist passiert?
- Das Landgericht München II verurteilte einen 28-jährigen Notfallsanitäter wegen gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen zu zwei Jahren Freiheitsstrafe, zur Bewährung ausgesetzt
- Der Angeklagte soll 2019 einer Ex-Partnerin heimlich ein starkes Beruhigungsmittel in ein Getränk gemischt sowie 2023 einer Kollegin das Mittel über Getränk und später per Infusion während des Dienstes verabreicht haben
- Das Gericht sah ein sexuell motiviertes Motiv aufgrund der Hilflosigkeit der Frauen und wertete den massiven Vertrauensbruch als belastend; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision möglich
Warum ist das wichtig?
- Heimliches Verabreichen von stark wirksamen Beruhigungsmitteln gefährdet die körperliche Unversehrtheit der Betroffenen erheblich
- Das Urteil macht deutlich, dass ein massiver Vertrauensbruch und das Ausnutzen von Hilflosigkeit strafrechtlich verfolgt werden
- Die Strafe mit Bewährung zeigt, dass Gerichte bei Strafzumessung sowohl Tatfolgen als auch mildernde Umstände berücksichtigen
Wer ist betroffen?
- Eine Ex-Partnerin des Notfallsanitäters
- Eine Kollegin des Notfallsanitäters
Zahlen/Fakten?
- 28-jähriger Notfallsanitäter
- Freiheitsstrafe zwei Jahre wegen gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen, Bewährung
- Taten 2019 und 2023
- Revision möglich, Urteil nicht rechtskräftig
Wie geht’s weiter?
- Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision ist möglich
- Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt
- Der Angeklagte kann sich im Revisionsverfahren gegen das Urteil wenden
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