Bayern - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesellschaft: Lebenslange Haft für versuchten Mord in München
München () – Das Schwurgericht des Landgerichts München I hat einen 34-jährigen Mann wegen versuchten Mordes an seiner getrennt lebenden Ehefrau zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das teilte das Oberlandesgericht München am Dienstag mit.
Der Angeklagte wurde schuldig gesprochen, seine Ehefrau im April 2025 im Treppenhaus ihrer früheren gemeinsamen Wohnung mit einem Messer attackiert zu haben.
Das Gericht stellte fest, dass der Täter, ein kosovarischer Staatsangehöriger, seine Frau an einem helllichten Tag mit mindestens 22 Messerstichen überfallen hatte. Das Opfer überlebte nur dank einer achtstündigen Notoperation schwer verletzt.
In der Urteilsbegründung werteten die Richter die Tat als ‚heimtückischen Mord aus niedrigen Beweggründen‘, da die Frau arglos und wehrlos gewesen sei und der Täter seine Eifersucht und Wut über die Trennung sowie gerichtliche Anordnungen nicht akzeptiert habe.
Die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ehrl wies in der Verhandlung darauf hin, dass der Angeklagte die brutale Tat in Anwesenheit des gemeinsamen Sohnes begangen habe. Das Gericht lehnte eine Strafmilderung trotz des Versuchscharakters der Tat ab und ordnete die Fortdauer der Untersuchungshaft an.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; Revision kann binnen einer Woche eingelegt werden.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Justicia (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Ein 34-jähriger Mann wurde wegen versuchten Mordes an seiner getrennt lebenden Ehefrau zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.
- Der Angeklagte attackierte seine Frau im April 2025 im Treppenhaus mit 22 Messerstichen.
- Das Gericht wertete die Tat als heimtückischen Mord aus niedrigen Beweggründen.
Warum ist das wichtig?
- Wichtiger Präzedenzfall für den Umgang mit Gewalt in Partnerschaften.
- Deutlicher Verweis auf die Gefahren von Eifersucht und Kontrolle in Beziehungen.
Wer ist betroffen?
- 34-jähriger Mann (Angeklagter)
- getrennt lebende Ehefrau (Opfer)
- gemeinsamer Sohn (Zeuge)
Zahlen/Fakten?
- Lebenslange Freiheitsstrafe für einen 34-jährigen Mann
- 22 Messerstiche gegen die getrennt lebende Ehefrau
- Überleben des Opfers nur dank einer achtstündigen Notoperation
Wie geht’s weiter?
- Revision kann binnen einer Woche eingelegt werden
- Untersuchungshaft bleibt bestehen
- Urteil ist noch nicht rechtskräftig
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