Baden-Württemberg - Was ist passiert – was dahinter steckt
Rechtsprechung und Straftaten in Waldshut-Tiengen
Waldshut-Tiengen () – Die Schweiz hat einen wegen schwerer Straftaten verurteilten Deutschen an die Bundespolizei überstellt. Das teilte die Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein mit.
Der 26-Jährige muss nun seine Resthaftstrafe in Deutschland verbüßen.
Ein Schweizer Gericht hatte den Mann wegen vorsätzlicher Tötung, Raub, Nötigung und weiterer Delikte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt. Drei Jahre davon saß er bereits in der Schweiz in Haft, bevor er einen Antrag auf Vollstreckung der Reststrafe in seinem Heimatland stellte.
Zudem liegen zwei Ersuchen deutscher Behörden vor, die den Aufenthaltsort des Mannes ermitteln wollten, weil ihm weitere Straftaten zur Last gelegt werden.
Die Überstellung erfolgte am Montag am Grenzübergang Waldshut. Anschließend lieferte die Bundespolizei den Verurteilten in eine Justizvollzugsanstalt ein.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Fahne der Schweiz (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Schweizer Gericht verurteilte Deutschen wegen schwerer Straftaten zu 14 Jahren Haft.
- 26-Jähriger wurde an Bundespolizei in Deutschland überstellt.
- Reststrafe muss in Deutschland verbüßt werden.
Warum ist das wichtig?
- Sicherstellung der Rechtsdurchsetzung in Deutschland
- Vollstreckung von Strafe für schwere Straftaten
- Kooperation zwischen Schweiz und Deutschland bei Strafverfolgung
Wer ist betroffen?
- verurteilter Deutscher
- Bundespolizei
- Schweizer Gericht
Zahlen/Fakten?
- 26-jähriger Deutscher wegen schwerer Straftaten verurteilt
- Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Jahren, davon 3 Jahre bereits in Haft
- Überstellung am Montag am Grenzübergang Waldshut
Wie geht’s weiter?
- Vollstreckung der Reststrafe in Deutschland
- Mögliche Ermittlungen zu weiteren Straftaten
- Aufenthalt in einer Justizvollzugsanstalt
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